hallo
person a war beim arbeitsamt, um denen mitzuteilen, dass er seine tm netto trainingsmaßnahme nicht weiter mache und abbrechen muss, weil sein gesundheitszustand es nicht erlaubt.
er hat auch ein attest, aber das sehen die nicht an, weil es ein gutachten vom arbeitsamtarzt gibt, wo das gegenteil draufsteht, was aber nicht der warheit entspricht, weil es auch ein ferngutachten ist. sowas ist doch unzulässig!
darauf hin meinte seine AV, sie werde ihm 30% kürzen und für die nächste woche 60% und dann halt 100%.
Geht das denn wirklich, es Woche für Woche mehr zu kürzen, obwohl er ja die Maßnahme komplett abbreche!
MOD Liza: Lesbarkeit des Artikels verbessert (Absätze sowie Satzzeichen eingefügt und Rechtschreibung verbessert); Titel Archiv-tauglicher gemacht
Hinweis für juliane: Bitte beachte das nächste Mal die Netiquette (http://www.wer-weiss-was.de/content/netiquette.shtml, insbesondere „Leitfaden“, Punkte 4 und 6)! Danke.
Nachfragen
Hallo juliane,
Frage 1) Warum hat A die TM überhaupt erst angetreten?
Frage 2) Handelt es sich um gesundheitliche Probleme, die während der TM aufgetreten sind oder welche, die aus dem Attest schon vorher bekannt waren?
Frage 3) Was verstehst Du unter „Ferngutachten“?
Gruß Bianca
zu1. blieb der person nix anderes übrieg und man wuste nicht das die schmerzen schlimmerwerden
zu 2.die gesundheitlichen Probleme waren vor der maßnahme bekannt sind in der maßnahme schlimmer geworden ja es handelt sich um gesundheitliche probleme
zu 3.der Arzt hat die person nicht persönlich untersucht und hat auf grund 7jahre alte unterlagen ein gutachten erstellt
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hallo juliane,
zu1. blieb der person nix anderes übrieg und man wuste nicht
das die schmerzen schlimmerwerden
Das heisst A wurde zu einer TM gezwungen? Stegt das in seiner EGV? Betriebliche TM oder eine TM zur Eignungsfeststellung (Bewerbungstraining, Fortbildung…)?
zu 2.die gesundheitlichen Probleme waren vor der maßnahme
bekannt sind in der maßnahme schlimmer geworden ja es handelt
sich um gesundheitliche probleme
zu 3.der Arzt hat die person nicht persönlich untersucht und
hat auf grund 7jahre alte unterlagen ein gutachten erstellt
Das heisst auch A beruft sich auf sieben Jahre alte Unterlagen?
A sollte sich in eigenem Interesse von seinem Arzt erneut untersuchen lassen um aktuelle Befunde vorlegen zu können.
Wenn A sein Leistungsbild insgesamt, auch ausserhalb der TM in Frage stellt, muss seitens der Agentur für Arbeit (und ich rede an dieser Stelle NICHT von Argen, Jobcentern oder ähnlichen Behörden…!!) erneut ein Gutachten beim Ärztlichen Dienst der AA veranlasst werden. Da in dieser Untersuchung zwischen einem positiven (Was kann noch geleistet werden) und einem negativen Leistungsbild (Welche Tätigkeiten sind auszuschließen) unterschieden wird, kann dies zu einer kompletten Änderung der Vermittlungsaktivitäten kommen, da der ehemals erlernte oder zuletzt ausgeübte Beruf nun nicht mehr in Frage kommt. Ggf. sollte dann über eine berufliche Reha nachgedacht werden.
Gruß Bianca
hallo juliane,
zu1. blieb der person nix anderes übrieg und man wuste nicht
das die schmerzen schlimmerwerden
Das heisst A wurde zu einer TM gezwungen? Stegt das in seiner
EGV? Betriebliche TM oder eine TM zur Eignungsfeststellung
(Bewerbungstraining, Fortbildung…)?
ja die person wurde dazu gezwungen ansonsten würde es sanktionen geben von 30% jezt meint die AV das sie für jede woche die man nicht da ist immer mehr kürzen will und es ist eine tm netto maßnahme zur einungsfeststellung !(tm netto heist man muss das was man krank ist nachholen egal wie lang)
zu 2.die gesundheitlichen Probleme waren vor der maßnahme
bekannt sind in der maßnahme schlimmer geworden ja es handelt
sich um gesundheitliche probleme
zu 3.der Arzt hat die person nicht persönlich untersucht und
hat auf grund 7jahre alte unterlagen ein gutachten erstellt
Das heisst auch A beruft sich auf sieben Jahre alte
Unterlagen?
nein die person hatt ein gutachten von 2006 wo drin steht was die person für ein leiden hat wann die op war und was für tätigkeiten ausgeübt werden darf darauf hin hat das arbeitsamt die 7jahren alten unterlagen mit röntgenbilder und alles was dazu gehört angefordert und aus den unterlagen eine diagnose gestellt also fernutachten erstellt und genau das gegen teil festgestellt ohne die person geshen zu haben ausserdem steht drin das die op 2004 war obwohl sie 2000 war!
A sollte sich in eigenem Interesse von seinem Arzt erneut
untersuchen lassen um aktuelle Befunde vorlegen zu können.
Wenn A sein Leistungsbild insgesamt, auch ausserhalb der TM in
Frage stellt, muss seitens der Agentur für Arbeit (und ich
rede an dieser Stelle NICHT von Argen, Jobcentern oder
ähnlichen Behörden…!!) erneut ein Gutachten beim Ärztlichen
Dienst der AA veranlasst werden. Da in dieser Untersuchung
zwischen einem positiven (Was kann noch geleistet werden) und
einem negativen Leistungsbild (Welche Tätigkeiten sind
auszuschließen) unterschieden wird, kann dies zu einer
kompletten Änderung der Vermittlungsaktivitäten kommen, da der
ehemals erlernte oder zuletzt ausgeübte Beruf nun nicht mehr
in Frage kommt. Ggf. sollte dann über eine berufliche Reha
nachgedacht werden.
Gruß Bianca
Person a hat im juni beim ortopäden und internisten ein termin aber das interessirt das AA nicht weil sie jezt ihr gutachten haben!und sagen jetzt person a ist voll einsatzfähig deswegen könnte die person die maßnahme machen aber weil ich es nicht kann oder in ihren augen nicht will wollen sie der person jezt jede woche mehr kürzen das geht doch nicht
Hallo Juliane,
vorab: ich möchte mit diesem Artikel gerne helfen, nicht provozieren!
Aus den bisherigen Posts spricht eine gewisse Aufregung. Ist es möglich, dass Person A bei den Terminen mit der AA auch sehr aufgeregt war und die Sachverhalte vielleicht etwas ungeordnet und/ oder sehr emotional dargestellt hat?
Vielleicht wäre es hilfreich, alle relevanten Unterlagen zusammenzusuchen und eine weitere Person zu einem Gespräch mitzunehmen, die dann besser Ruhe und Übersicht behalten und das Gespräch führen kann?
Viele Grüße und alles Gute
Ramona
Person A hat die Sache falsch angepackt. Bürokraten werden nur mit Bürokratie in die Knie gezwungen, menschliches Verhalten kann niemand von denen erwarten!
Person A sollte sich sofort krankschreiben lassen, mit gelbem Schein. Diesen sofort dem Arbeitsamt vorlegen. Das müssen sie anerkennen, da geht rein überhaupt kein Weg vorbei.
Anschliessend sofort eine Tür weiter und dem Arbeitsvermittler oder wer die Trainingsmaßnahme anordnet die Sachlage schildern, dort um Beendigung bitten. Sollte das nicht fruchten, Widerspruch und so weiter.
Widerspruch und Co. haben aber nun mal keine aufschiebende Wirkung, daher ist es wichtig sich entweder krankschreiben zu lassen, oder weiterzuarbeiten. Alles andere endet zwangsläufig in Problemen.
PS
Person a hat im juni beim ortopäden und internisten ein termin
aber das interessirt das AA nicht weil sie jezt ihr gutachten
haben!und sagen jetzt person a ist voll einsatzfähig deswegen
könnte die person die maßnahme machen aber weil ich es nicht
kann oder in ihren augen nicht will wollen sie der person jezt
jede woche mehr kürzen das geht doch nicht
Es interessiert das AA zu Recht nicht. Das Arbeitsamt stützt sich auf sein Gutachten. Ob das mit dem Gutachten von 2006 übereinstimmt ist vollkommen unerheblich. Übrigens ist der Begriff Gutachten sehr eng gesteckt, wer soll das von 2006 in Auftrag gegeben haben?
Ausserdem wird der Gutachter sehr wohl aktuelle Befunde und Unterlagen haben.
Ich bin ebenfalls der Ansicht, die Argen und das AA würde alles tun um seine „Kunden“ unter die Brücke zu treiben, aber in diesem Fall haben sie nun mal Recht.
PS: Und bitte benutze Satzzeichen!
Person a hat im juni beim ortopäden und internisten ein termin
aber das interessirt das AA nicht weil sie jezt ihr gutachten
haben!und sagen jetzt person a ist voll einsatzfähig deswegen
könnte die person die maßnahme machen aber weil ich es nicht
kann oder in ihren augen nicht will wollen sie der person jezt
jede woche mehr kürzen das geht doch nicht
Es interessiert das AA zu Recht nicht. Das Arbeitsamt stützt
sich auf sein Gutachten. Ob das mit dem Gutachten von 2006
übereinstimmt ist vollkommen unerheblich. Übrigens ist der
Begriff Gutachten sehr eng gesteckt, wer soll das von 2006 in
Auftrag gegeben haben?
Ausserdem wird der Gutachter sehr wohl aktuelle Befunde und
Unterlagen haben.
Woher soll der Gutachter denn Neue Befunde herhaben wenn seit 2000 keine neuen Untersuchungen gemacht worden ist!
Ich bin ebenfalls der Ansicht, die Argen und das AA würde
alles tun um seine „Kunden“ unter die Brücke zu treiben, aber
in diesem Fall haben sie nun mal Recht.
PS: Und bitte benutze Satzzeichen!
Ausserdem wird der Gutachter sehr wohl aktuelle Befunde und
Unterlagen haben.
Woher soll der Gutachter denn Neue Befunde herhaben wenn seit
2000 keine neuen Untersuchungen gemacht worden ist!
Zitat Juliane: „nein die person hatt ein gutachten von 2006“
Wie ist dann das entstanden? Hellsehender Hausarzt?
Ausserdem muss das ja eine tolle Krankheit sein, die nach sieben Jahren noch arbeitsunfähig macht, aber auf der Gegenseite sieben Jahre lang keiner einzigen Untersuchung bedarf.
Also nee…
das war kein gutachen sondern nur ein artest und die schmerzen sind erst vor 1 jahr aufgetretten
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