Hallo,
der Leiter einer Abteilung bittet um die Freischaltung eines Reportings in SAP. Mithilfe dessen kann man sich Berechtigungen und dessen Gültigkeitszeiträume anzeigen lassen. Normalerweise ist diese Funktion nur Administratoren und der Revision zugängig. Der Datenschutzbeauftragte wird beauftragt, den Fall zu prüfen. Aufgrund eines wesentlichen Grundsatzes des BDSG „Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt“ würde der DSB eine Ablehnung empfehlen. Ist sich aber nicht sicher… Der besagte Leiter hat Führunsfunktion, jedoch nur für eine kleine Gruppe, nicht für alle Nutzer des SAP. Kann jemand den Fall einschätzen?
Gruß
Hallo,
ich denke schon dass der Vorgesetzte wissen soll/muss welche Berechtigungen seine Mitarbeiter haben, zumal er ja sicher auch neue Berechtigungen für seine MA beim Adminstrator anfordert.
Bleibt nur die Frage ob es dieser Report sein muss oder ob er nicht über eine Liste etc. auf dem laufenden bleiben kann. Diese Liste könnte ja der Admin für ihn erzeugen.
Gruß
Wolfgang