hallo,
ich habe folgendes problem. ich bin seit 2jahren mieter einer wohnung in der ein satanschluss ist. da ich jetzt erst richtig wohne ist es mir nicht aufgefallen das die satanlage nicht funktioniert! habe ich ein recht auf mietkürzung?! in meinem mietvertrag ist die satanlage mit 5€ nutzungsgebühr aufgeführt.
da kann ich Dir leider nicht so richtig weiter helfen. Ich wohne im Eigentum und hatte nie etwas mit Mietern oder Vermietern zu tun. Jurist bin ich leider auch nicht.
Ich bin allerdings der Meinung, dass der SAT-Anschluss ja wohl Bestandteil des Mietvertrags ist, erst recht dann, wenn Du extra dafür bezahlen musst. Somit solltest Du ggf. sogar ein einklagbares Recht haben. Dies sollte man aber natürlich erst dann machen, wenn sonst nichts funktioniert. Da wäre dann wohl in der Tat erst einmal eine Mietkürzung angebracht.
Du kannst die Miete aber m. E. n i c h t sofort kürzen, sondern Du musst zuerst den Vermieter darüber in Kenntnis setzen, dass der Anschluss defekt ist und ihm Gelegenheit geben, den Anschluss wieder in Ordnung bringen zu lasen,
Wie gesagt, das ist aber alles nur meine persönliche Meinung und juritisch n i c h t wirklich fundiert! Ich hoffe, dass Du hier jemanden findest, der Dir konkreter helfen kann. Falls Du Mitglied im Mieterverein bist, könnte man Dir auch dort helfen.
also das hat nichts mit dem Bereich von mir zu tun, also nicht mit der Technik sonder ist eher eine frage des Rechtes , also müssten dir da Rechtsexperten besser helfen können
Du mußt den Vermieter mitteilen das Du keinen Empfang über die Sat-Anlage hast und ihm eine Frist setzen dieses Instand zusetzen.
Sollte er dieses nicht tun kannst Du Mietkürzung vornehmen.
hallo,
also könnte man die miete um 5,-€ kürzen, oder ist es möglich das die sat-anlage nur analog funktioniert?, dann ist sie zwar nicht auf dem neuesten stand, aber funktionsfähig, am besten andere Mieter fragen !
mfg E-zwerg
ich bin zwar kein Anwalt, aber wenn du sogar für die Nutzung der Satanlage bezahlen mußt, dann ist der Vermieter verpflichtet, das diese auch ordentlich funktioniert. Solange dies nicht gewährleistet ist, kannst du die Miete in einem angemessenen Rahmen kürzen.
Hallo Denis,ich weiss nicht wo Du herkommst,ich bin aus der Schweiz.Bei uns ist es so,wenn nachweisbar etwas was man bezahlt nicht funktioniert ist man von den Kosten befreit.Bitte um genauere Info wenn es die Schweiz betrifft - bei deutschen oder oesterreichischen Verhältnissen müsst ich mich erst Schlau machen.mfg Arthur
Hallo,
ich bin kein Fachmann für Mietrecht, aber Gebühr für eine nicht funktionierende Anlage muß denke ich keiner bezahlen. Einfach beim Vermieter reklamieren. Wenn er nichts unternimmt würde ich die 5€ streichen.