SAT-Anlage-wer trägt die Kosten?

Guten Abend,
die Vermieterin meiner Freundin möchte eine Gemeinschaftsanlage für TV -SAT- am Haus installieren. Die Kosten sollen die Mieter übernehmen. Ist das o.k.?
L.G.

hallo,
ich bin leider kein Rechtsexperte, aber sie muss ja bis jetzt auch irgendwie Ferseh schauen. Das Haus muss ja auf irgend eine Art auch versorgt werden. Ich würde der Vermieterin gegenüber deutlich machen das sie das nicht möchte und nicht braucht und die Kosten nicht tragen wird.
Gruß Harald

höchstens die Einmaligen Kosten aber mehr auch nicht.
Weil ja sonst keine weiteren Kosten für den Vermieter mit einer Satanlage entstehen es sei den Sie hätte Sky oder ähnliches.

Hallo,weiss nicht bist Du eine Frau oder ein Mann - egal ich bleib halt beim Du.Nun die Frage ist was im Mietvertrag steht.Wenn da z.B.Kabel TV oder TV Anschluss steht wird da monatlich was dafür in der Miete eingerechnet.Da kann man nicht so einfach daherkommen und jetzt ne Satanlage bauen lassen und die Kosten den Mietern aufdrücken.Das wird oft versucht bei Vermietern die am Kabel hängen,die wollen dann die Kabelgebühren sparen und die Anlage auf Kosten der Mieter machen lassen.Sauber wäre wenn der Vermieter die Kosten der Sat Anlage trägt und Du nur den Receiver beschaffen musst.Da gibt es Geräte ab 50 € aufwärts je nach Gusto.Das ist dann aber ne einmalige Anschaffung und der Rest bleibt sich wie gehabt.Falls da der Vermieter eine Beratung braucht kann ich Ihm gerne weiterhelfen.Die Info kostet nix.!!
Alles klar?wenn nicht komm nochmals wieder.mfg Arthur

Der der etwas installieren „möchte“ muss auch für die Kosten aufkommen, grundlegend !

Ist dort jetzt aber eine alte analoge Anlage und die muss nur modernisiert werden dann gibt es mehrere Faktoren die vorgibt wer die Zahlung leisten muss, abhängig ist das größtenteils vom Mietvertrag ! Steht dort drin das der Fernsehempfang zur Verfügung gestellt wird dann sind auf jeden Fall die Kosten vom Vermieter zu tragen.

Fragen würde ich aber auf jeden Fall wie das der Vermieter machen möchte wenn eine von z.B. 4 Parteien auszieht und die Kosten von den Mietern getragen waren. Darf der dann 25% der Anlage abbauen und mitnehmen ?

hallo,

sorry, keine Ahnung

otti

Hallo,

  1. Ja, dass kann die Vermieterin auf die Jahresentabrechnung aufschlagen, weil es zählt zur Moderenisierung bzw. Sanierung.

  2. Die Vermieterin kann diesen Anschluss monatlich auf die Miete packen und somit als Anschluss für die Wohnung zahlen lassen.

  3. Die dritte Sache wäre günstiger für jeden einzelnen Mieter, ihr kauft die Anlage selbst und lasst sie durch jemanden Fachfirma oder Eigenleistung instalieren. Und teilt die Kosten durch die Mitmachenden Teilnehmer.

  4. Und dafür braucht ihr zu 3. eine schriftliche Genehmigung der Vermieterin. Bei einem Wohnungswechsel könnte der Installationskosten auf den Nachmieter aufgeschlagen werden.

würde ich sogar empfehlen, das ist eine einmalige sache, ansonsten könnte der Vermieter eine monatliche Pauschale festlegen, das wird auf dauer teurer :wink:
und für den SAT-Receiver ist eh jeder Mieter selbst verantwortlich !

HALLO !
Ich denke,das die Vermiterin das machen kann was ihr den grössten Gewinn bringt…
leider…!
bin aber kein Jurist…
Gruss …

Hallo,

Ich kenne mich im rechtlichen Bereich nicht so aus, ich schätze eher, dass die Kosten zwischen Mietern und Vermieterin geteilt werden müssten. Aber da solltest du besser Leute die sich im Bereich Mietrecht auskennen fragen.
Falls es aber vorher nur möglich war, über Kabel fern zu sehen, würde ich im Zweifelsfall (falls sich die Vermieterin weigert Kosten zu übernehmen und dann doch keine Sat-Anlage installiert wird) in den sauren Apfel beißen und bezahlen, da die einmaligen Kosten für den Anteil an der Sat-Anlage vermutlich mit wenigen weggefallenen Monatsbeiträgen für den Kabelanschluss wieder eingespart sind.

Grüße,
ZombieChe

leider kann ich dir da nicht helfen aber würde mal beim mieterschutz fragen oder eine rechtsberatung mit eienm spezialisten für mietangelegen heiten ein termin machen
gruß mecki-40

Nein. Aber wenn die Vermieterin eine Anlage installieren lässt, kann sie es uf die mietnebenkosten umlegen.

Ja das ist ok. Sie ist nicht verpflichtet auf Ihre Kosten eine Satantenne installieren zu lassen.
Anderer Seits, falls in ursprunglichem Mietvertrag nicht vereinbart ( Satantenne ) mußt du nicht zustimmen. Die Montage kann nur mit Einverständniss des Mieters passieren, sonnst wäre das eine einseitige Änderung des Mietvertrages. Ich kann aber nur empfehlen, dem zu zustimmen, wenn es sich nicht und hohe Kosten handelt, da solche Antenne Euch allen eine gute und umfangreiche Empfangsqualität bietet und die einmallige Kosten im vergleich mit Kabelanschluss sich sehr schnell amortisieren. Bitte direkt absprechen falls Ihre Freundin in 2 verschiedenen Zimmer Empfang haben möchtet, meistens wird solche Vorgehensweise nur mit einem Anschluss angeboten! Um welche Empfangsprogramme von welchen Sat. sich handelt, entscheidet Ihr gemeinsam.

Gruß

Markus