kann ein Vermieter für die Bereitstellung eines SAT-Signals an der Fernsehdose, eine Pauschale über die Nebenkosten geltend machen?? Wenn ja, wie hoch darf diese sein???
Ich beziehe diese Frage auf neueinzuziehende Mieter? Sprich: Es soll eine SAT Antenne neuinstalliert werden um dem Wunsch der Mieter zu entsprechen!
Im Archiv habe ich teilweise etwas gefunden. Da wurden zum einen 5,- EUR umgelegt und einmal 80,- EUR.
für den laufenden Betrieb können bei der Betriebskostenabrechnung bis 5 € im Monat angerechnet werden. Hier bedarf es keiner getrennten Berechnung.
kann ein Vermieter für die Bereitstellung eines SAT-Signals an
der Fernsehdose, eine Pauschale über die Nebenkosten geltend
machen?? Wenn ja, wie hoch darf diese sein???
Ich beziehe diese Frage auf neueinzuziehende Mieter? Sprich:
Es soll eine SAT Antenne neuinstalliert werden um dem Wunsch
der Mieter zu entsprechen!
Im Archiv habe ich teilweise etwas gefunden. Da wurden zum
einen 5,- EUR umgelegt und einmal 80,- EUR.
Hier erhebt sich die Frage, ob es Wunsch der Mieter ist, das diese eine Sat-Anlage wollen. Dann kann der Vermieter auch die Kosten insgesamt dem Mieter übertragen ( schriftlich ).