Hallo Ninja,
Frage ist: ist das bestehende Kabelfernsehen in der Teilungserklärung festgeschrieben oder wurde es einfach in einer früheren WEG-Versammlung beschlossen? Davon hängt es ab, welche Mehrheit erforderlich ist, davon abzurücken. Normalerweise reicht für Beschlüsse eine einfache Mehrheit, sofern keine baulichen Veränderungen betroffen sind (allerdings kann in der Teilungserklärung ein strengerer Modus festgelegt sein). Bei Änderung der Teilungserklärung müssen wirklich alle zustimmen.
Bei uns in der WEG war das Fernseh-Thema recht heikel, weil es so unterschiedliche Wünsche und Bedürfnisse bezüglich des Fernsehens gab! Es gab lange Diskussionen. In eurem Fall scheint es gar keine Mehrheit für den allgemeinen Ausstieg aus dem Kabel zu geben. Man müsste (denke ich) noch mal genau in den Beschluss zum Kabelfernsehen nachlesen, ob er für alle bindend ist oder einzelne aussteigen dürfen und mit welchen Kündigungsfristen (entweder in den Protokollen oder in der TE).
Ob die evtl. Anbringung von Satellitenschüsseln auch eine bauliche Veränderung ist? Ich vermute ja, dies müsste dann von den jeweiligen Parteien beantragt werden. Da empfehle ich aber noch mal zu googlen, denn dies war lange Zeit ein Thema, das viele beschäftigt hat…
Man könnte alternativ zu den Schüsseln eine zentrale Anlage bauen, mit nur 1 Sat.-Schüssel. Wir hatten das für unsere WEG damals so gemacht, allerdings war es eine größere Investition. Und die kürzlich notwendig gewordene Umrüstung auf digitales Fernsehen erwies sich als recht teuer, so dass wir nun doch auf DVBT umgestiegen sind (das wird über die bestehende Radio-Antenne des Hauses eingespeist). Dabei kann man sich die Sender aber nicht aussuchen.
Das ist das, was mir zu dem Thema einfällt - natürlich ohne Garantie, da das WEG-Recht ziemlich kompliziert ist!!!