hallo da draußen,
ich habe irgendwo gehört, dass vermieter heutzutage eins von beidem ermöglichen müssen.
bei mir gibt’s kein kabel und die vermieterin findet schüsseln unästhetisch…
wißt ihr was grundsätzlich sache ist?
dank schonmal
bernd
hallo da draußen,
ich habe irgendwo gehört, dass vermieter heutzutage eins von beidem ermöglichen müssen.
bei mir gibt’s kein kabel und die vermieterin findet schüsseln unästhetisch…
wißt ihr was grundsätzlich sache ist?
dank schonmal
bernd
Hallo Bernd,
da hat Deine Vermieterin einen ganz schlechten Stand. Der freie Zugang zu den Medien hat den Rang eines Grundrechts.
Es gab früher ähnliche Zankereien mit den Fernsehantennen.
Allerdings kann der Vermieter einen bestimmten Standort der Schüssel verlangen, wenn dieser Standort technisch geeignet ist. Ferner kann verlangt werden, daß die Schüssel/Antenne fachgerecht montiert wird, so daß weder für das Gebäude noch für Passanten eine Gefahr davon ausgeht.
Gruß
Wolfgang
Hallo,
um all dem aus dem Weg zu gehen, habe ich meine Schuessel an einem Sonnenschirmstaender auf dem Balkon montiert. Von Aussen ist davon nicht allzuviel zu sehen.
Meines Wissens kann der Vermieter dagegen nichts machen.
Wenn es also die Groesse deines (hoffentlich vorhandenen) Balkons zulaesst…
Gruss, Niels
Hi Niels,
da bist du falsch informiert. Wenn es den Vermieter stört, musst du sie dort entfernen. Du hast zwar das Recht eine Sat-Anlage aufzustellen, der Vermieter hat jedoch das Recht zu bestimmen wo sie hin darf (selbstverständlich muss hier der einwandfreie Empfang gewährleistet sein).
Gruß
Dagmar
Hallo Dagmar,
wenn man es aber so sieht, dass der Balkon zum gemieteten „Raum“ gehoert, kann ich dort doch prinzipiell lagern, was ich will unter den Bedingungen:
Sonst koennte der Vermieter ja auch verbieten, dort einen Sack Blumenerde zu lagern!
Wenn ich nun auf dem Balkon praktisch unsichtbar eine Sat-Schuessel lagere, spielt es meines Erachtens keine Rolle, ob von derselben ein Kabel wegfuehrt oder nicht. Problematischer wird es, wenn ich fuer das Kabel die Hauswand durchbohren muss.
Gruss, Niels
Hi Niels,
da Sat-Schüsseln aber die Optik des Hauses beeinträchtigen, wirst du sie nicht auf dem Balkon aufstellen können. Eine aufgestellte Sat-Schüssel zieht oft sogar mehrere weitere nach sich. Möglicherweise können auch Nachbarn deinen Balkon einsehen. Auch deine „unsichtbare“ Sat-Anlage wirst du entfernen müssen.
Gruß
Dagmar
Hallo Dagmar,
da wuerde ich es schon drauf ankommen lassen. Letztendlich koennten die Nachbarn sich ja auch an den rostigen Gartenmoebeln auf dem Balkon stoeren. Und die Satschuessel ist nicht fest mit dem Haus verbunden. Da steht ein Sonnenschirmstaender (was wohl kaum verboten ist) und die Schuessel ist direkt ueber dem Boden daran befestigt. Sie ist gerade so hoch wie das (geschlossene) Gelaender und damit von aussen wirklich „unsichtbar“.
Gibt es denn keine Urteile zu diesem Thema??
Gruss Niels
Hi Niels,
rostige Gartenmöbel haben mit der Problematik „Sat-Anlagen“ überhaupt nichts zu tun.
Mit Urteilen hierzu kann ich nicht dienen. Ich weiß aber, dass es auch bereits ähnlich gelagerte Fälle gab.
Gruß
Dagmar