Sat-Schüssel-Mitbenutzung

Hi Leute!

Eine Frage: Darf ein Vermieter, der für „das Wohle der Hausbewohner“ eine Sat-Schüssel mit vier Ausgängen (auch zur Vermeidung einer weiteren Hausverschandelung durch weitere Schüsseln) mit monatlich 10 DM mitbenutzen lassen, ohne nicht einmal einen Reciver zu stellen??

Gespannt auf Eure Antworten wartend - Gruß hb

wie so üblich kommt es auf den Mietvertrag an. Wenn da was von ungehinderten FS-Empfang steht, dann muß er den Receiver stellen. In jedem Fall, nebenbei bemerkt, darf er private Schüsseln verbieten, solange er damit ein umfassendes Programmangebot liefert. Schüssel ohne Receiver ist nämlich mit dem Ofenrohr fernsehen

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Schüssel ohne Receiver ist nämlich mit
dem Ofenrohr fernsehen

Nichts für ungut: So ganz schlüssig ist deine Argumentation nicht. Danach müsste der Vermieter dann auch den Fernseher stellen.
Denn Schüssel mit Receiver, aber ohne Fernseher ist auch nicht viel besser als das Ofenrohr…

Reinhard

für „meine“ Argumentation kann ich nichts. Es ist schlicht die Rechtsprechung des BGH und BVerfG, das zu diesem Thema schon öfters entschieden hat.

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für „meine“ Argumentation kann ich
nichts. Es ist schlicht die
Rechtsprechung des BGH und BVerfG, das zu
diesem Thema schon öfters entschieden
hat.

Ernsthaft? Hast du mal ein AZ? (Ich frage weniger aus Rechthaberei - die Frage ist tatsächlich ein Streitpunkt mit meinen Mietern!)
Ich kenne nur http://www.uni-wuerzburg.de/rechtsphilosophie/glaw/b… zum Thema.

Reinhard

soll AZ Aktenzeichen heißen? Ich habe momentan keines, weil ich die Urteile nicht im Archiv vergrabe. Ich habe die Weisheit aus einer SAT-zeitung (Info-SAT aus Daun). Dort werden regelmäßig Urteile dazu veröffentlich. Es könnte also sein, daß auf deren HP, die ich noch nicht gesucht habe, ein Urteilsdienst existiert. Schau mal selber nach. ich denke, daß man die Zeitung schnell finden wird, denn die gehört zum Techno-SAT-Unternehmen.

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Danke fürs erste!
Hallo meine Herren!
Mir ging es aber vor allem auch um die Frage, ob es denn sein kann, daß der Vermieter 10 DM monatlich für die Mitbenutzung verlangen kann. Hängt dies auch vom Mietvertrag ab?

Gruß hb

Das ist eine etwas weitergehende Frage, die auch wesentlich von der Gestaltung Deines Mietvertrages abhängt.
Wenn die SAT-Anlage Eigentum des Vermieters und nicht mitvermietet ist, kann er für die Mitbenutzung durchaus ein angemessenes Entgelt verlangen.

Die Frage der Angemessenheit bezieht sich auf die Amortisation der Einmaligen Kosten (Anschaffung der Schüssel und des Leitungsnetzes = paar hundert Mark) und die laufenden Betriebskosten (= DM 0,-), geteilt durch die Anzahl der Benutzer und die zu erwartende Standzeit (Lebensdauer der Anlage). Angemessen bedeuten nicht zwingend zum Selbstkostenpreis!! Wenn er jedoch keinen Reciver stellt, halte ich die DM 10,- im Monat (bei vier Nutzern immerhin DM 480.- im Jahr) für deutlich übertrieben.
Er kommt damit in Bereiche der Gebühren eines Kabelfernsehanschlusses, der mehr Programme und ein deutlich besseres Bild bietet.

-) bent