Sat1, Der letzte Bulle

Hallo zusammen,

was passiert eigentlich 20 Jahre lang mit den Bezügen eines polizeibeamten, der wie der aus o.g. Serie im Koma liegt.

Werden die weitergezahlt, als Besitzstandsicherung der Ehefrau/Familie. Was wäre in dem Fall, wenn die frau kein zugriff auf das Konto hat oder derjenige alleinstehend ist?

Sammelt sich dann die ganze Kohle über die Jahre hinweg an? Oder wird die irgednwie in die Thrapie-, Krankenhauskosten mit eingefügt?

Gruß

Michl

Hallo,

der müsste sein Gehalt weiterbekommen, evtl. wird es gemindert.
Beamte bekommen kein Gehalt, sondern sie werden besoldet, der Dienstherr alimentiert den Beamten - unabhängig von seiner Arbeitsleistung. Das entsapricht dem (verfassungsgemäßen) Fürsorgegedanken dem Beamten gegenüber, der sich aber nicht nur auf die Person des Beamten, sondern auch auf seine Familie erstreckt.

Ich kenne einen Fall, in dem ein Beamter mehrere Jahre in U-Haft war, ca. 10 Jahre keinen Dienst versah und die gesamte Zeit sein (gemindertes) Gehalt weiter bekam. Allerdings ging alles aus wie das hornberger Schießen, denn als der Beamte nach all den Jahren quasi freigesprochen wurde, bekam er rückwirkend das volle Gehalt bezahlt. Dass sein Leben dennoch durch die mehreren Jahre U-Haft ruiniert war, davon redete kaum einer.

Gruss

Iru

Hallo,

Koma ist dienstunfähig.

Dienstunfähig ist Ruhestand.

Ein Beamter in längerem Koma würde wg. Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden.
Je nachdem wie lange er dabei war, würde die Familie ein mehr oder weniger (eher weniger) üppiges Ruhestandsgehalt (=Rente) erhalten.

Sollte sich der Beamte wieder so weit erholen, daß er wieder voll dienstfähig werden würde, würde er reaktiviert und würde dann ab der Zeit der Reaktivierung wieder sein volles Gehalt erhalten.

Solche Reaktivierungen habe ich in Zeiten akuten Lehrermangels schon erlebt…

Grüße
miamei

Hallo irubis,

das interessiert mich doch sehr. Ich dachte, dass U-Haft in der Regel (und genau die Ausnahmen von der Regel interessieren mich) nur 6 Monate dauern darf.

Wie kommt es zu solchen Ausnahmen? Wie werden die denn begründet?

Vielen Dank und Grüße,
Ecki

Hallo,

Wie kommt es zu solchen Ausnahmen? Wie werden die denn
begründet?

ich weiss es auch nicht. Ich denke, dass in dem Verfahren die Rechtsstaatlichkeit auf der Strecke blieb(sehr vorsichtig ausgedrückt). Auch die Anwälte des Beschuldigten konnten ihn nicht freibekommen.

Gruss

Iru

Hallo,

zwischen Fiktion und Realität liegt doch einiges…

Im Realen Leben kommt es zunächst einmal darauf an,ob der Polizeibeamte ein Beamter auf Lebenszeit ist oder sich noch in der Probezeit
(Umgangssprachlich ausgedrückt) befindet.Im letzteren Fall wird das Dienstverhältnis (sofern es sich nicht um einen Dienstunfall gehandelt hat) beendet.
Ansonsten wird bei jeder länger andauernden Dienstunfähigkeit eines Beamten (d.h. bei einer Erkrankung,die länger als 6 Monate dauert)
ein Amtsarzt mit der Begutachtung des Gesundtheitszustandes beauftragt.
Kommt dieser zu dem Ergebnis,das der Beamte dauernd Dienstunfähig ist,so wird die Zuruhesetzung des Beamten eingeleitet und er wird zum Ruhestandsbeamten.Dagegen kann der Beamte innerhalb einer Ausschlußfrist von 5 Jahren Widerspruch erheben.Daraufhin würde eine neue Begutachtung erfolgen…käme diese zu dem Ergebnis,der Beamte wäre nun Dienstfähig,so würden ihm für maximal 5 Jahre der Unterschied zwischen den Ruhebezügen und seinem normalen Gehalt nachgezahlt.

Zu beachten dabei ist,das die Ruhebezüge natürlich gekürzt sind…
für einen 40 Jahre alten Polizisten würde das zum B. bedeuten ,er bekäme nur 40 % seines letzten Gehaltes als Ruhebezüge…

Hallo irubis,

das interessiert mich doch sehr.

Dann interessieren Dich bestimmt auch Grimms Märchen.

Ich dachte, dass U-Haft in
der Regel (und genau die Ausnahmen von der Regel interessieren
mich) nur 6 Monate dauern darf.

Du dachtest richtig, nach max. sechs Monaten muß das Verfahren eröffnet sein oder man wird aus der U - Haft entlassen.

Wie kommt es zu solchen Ausnahmen? Wie werden die denn
begründet?

Gar nicht, der gute rubis hat uns ein Märchen aufgetischt.

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Hallo,

Wie kommt es zu solchen Ausnahmen? Wie werden die denn
begründet?

ich weiss es auch nicht. Ich denke, dass in dem Verfahren die
Rechtsstaatlichkeit auf der Strecke blieb(sehr vorsichtig
ausgedrückt).

ich denke, daß Du einfach nur bullshit erzählst (sehr vorsichtig ausgedrückt).

Was soll denn die Begründung für die U - Haft gewesen sein? Fluchtgefahr dürfte bei einem Beamten ja wohl ausscheiden.

Hallo

Du dachtest richtig, nach max. sechs Monaten muß das Verfahren
eröffnet sein oder man wird aus der U - Haft entlassen.

Es gibt keinen Automatismus - 6 Monate um, Zeitschloss öffnet die Türen - eine Entlassung/Aufhebung muss von den entsprechenden Stellen angeordnet werden.

Wie kommt es zu solchen Ausnahmen? Wie werden die denn
begründet?

Gar nicht, der gute rubis hat uns ein Märchen aufgetischt.

Komisch, warum musste dann das BVG schon mehrfach die Entlassung von langjährigen Untersuchungshäftlingen anordnen, wenn es die garnicht geben kann?

DW.

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Hallo Nightsurfer,

ich denke, daß Du einfach nur bullshit erzählst (sehr vorsichtig ausgedrückt).

du denkst ziemlich falsch. Die von die angenommen Freilassung nach 6 Monaten sind kein Automatismus (die Haftprüfung aber schon). Es gibt genügend U-Haften, die länger als ein Jahr andauerten

Wenn du sachlich über die spezielle Sache diskutieren willst, dann solltest du auf die Seite

http://www.sz-online.de/

gehen und den Artikel 7344640 mit dem Titel: „Der Sündenbock“ vom 27.7.2007 suchen (kann ich leider nicht direkt verlinken, da kostenpflichtige Archivsuche).

Der Artikel ist gut recherchiert und sagt dennoch nicht annähernd, mit welchen Methoden die Justiz Zeugen gewonnen oder eingeschüchtert hat.
Die 33 Monate U-Haft sind (leider) ein Fakt, den man auch nicht mit der Bezeichnung „Bullshit“ wegwischen kann.

Nicht in dem Artikel steht, dass fast jeder, der sich kritisch zu dem Verfahren äußerte, mit an den Haaren herbeigezogenen Strafverfahren überzogen wurde.

Der Fall kann jedenfalls sehr gut als Beispiel dazu dienen, was mit deinen Rechten geschieht, wenn sich StA und Richter einig sind (viele Richter unterschreiben alles, nur damit sie nicht Stellung zu einer Beschwerde nehmen müssen). Deshalb bin ich auch vehement gegen die einige Threads weiter unten angesprochene generelle DNA-Datei.

Gruss

Iru

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