hallo warum darf ich im
n einer neubauwohnungnkeine satanlage instalieren
ohne zu bohren und mit welchem recht dürfen das
ausländer ,das ist für mich unverständlich
Hallo !
Bisschen schludrig geschrieben,war das schon der Ärger über die vermeintlich bevorzugten „Ausländer“ ?
Ausländische Mitbürger haben tatsächlich das Recht auf Empfang von Heimatprogrammen. Bietet eine Gemeinschaftsanlge in einem Wohnhaus diese Programme nicht,dann ist eine eigene Sat-Schüssel zulässig und muss auch vom Vermieter hingenommen werden.
Es gibt allerdings schon Montagevorschriften,die eingehalten werden müssen.
Ein komplettes Verbot von Sat-Schüsseln kann der Vermieter nicht fordern,auch nicht für „einheimische“ Mieter. Auf Balkonen aufgestellte Schüsseln,die man von unten nicht erkennen kann(hinter der Brüstung),könnte man sicherlich nicht verbieten.
Gibt es eine Gemeinschaftsanlage mit Kabelfernsehen oder Sat-Empfang,dann reicht das nach Auffassung der Gerichte zur Informationsfreiheit der Mieter aus. Man kann nicht verlangen,alle und jeden Sender,den man wünscht zu empfangen.
Ebenso können auch ausländische Mieter nicht verlangen,eigene Sat-Schüsseln an die Fassade zu schrauben,wenn es in der Gemeinschaftsanlage ebenfalls bereits solche muttersprachlichen Auslandsprogramme gibt.
MfG
duck313