eben erhielten wir eine Mail von unserem Makler, dass der Verkäufer wissen möchte, wie wir mit der Satelittenanlage verfahren. Ich denke, er möchte wissen, ob wir sie ihm abkaufen. Im Notarvertrag ist von einer Satelittenanlage keine Rede. Da wir keinen Fernsehempfang haben - uns dafür DVDs in einer Bibliothek ausleihen und rege im Internet sind - haben wir so eine Anlage auch nicht nötig. Wäre aber schön, falls uns die Fernsehsucht doch mal packen sollte. Ist mit der Entfernung dieser Anlage nicht auch eine Beschädigung des Daches verbunden. Wie würden Sie bei diesem Problem verfahren?
Vermutlich kann der VK mit der Anlage nichts mehr anfangen und versucht, noch ein wenig Geld dafür loszueisen.
Ich würde ihm sagen, er könne die Anlage ohne das Entstehen weiterer Kosten für ihn für die Entsorgung auf dem Dach belassen.
Wünscht er dies nicht, wäre sie fachgerecht zu entfernen.
Ihr seid doch in der starken Verhandlungsposition hier, also nutz das.
Grüße,
Mathias
eben erhielten wir eine Mail von unserem Makler, dass der
Verkäufer wissen möchte, wie wir mit der Satelittenanlage
verfahren. Ich denke, er möchte wissen, ob wir sie ihm
abkaufen. Im Notarvertrag ist von einer Satelittenanlage keine
Rede. Da wir keinen Fernsehempfang haben - uns dafür DVDs in
einer Bibliothek ausleihen und rege im Internet sind - haben
wir so eine Anlage auch nicht nötig. Wäre aber schön, falls
uns die Fernsehsucht doch mal packen sollte. Ist mit der
Entfernung dieser Anlage nicht auch eine Beschädigung des
Daches verbunden. Wie würden Sie bei diesem Problem verfahren?
wenn im notariellen Vertrag nichts steht, zuvor aber auch nicht hingewiesen wird, dass die Sat-Anlage entfernt werden soll, besteht aus meiner Sicht kein Anspruch des Verkäufers auf Rückgabe. Auch nicht auf eine Entschädigung.
Wenn Du aber zustimmen willst, dass er die Antenne entfernen kann, dann mache den Vorschlag, dass der Verkäufer des Hauses die Anlage auf eigene Kosten entfernen lassen muss, am Dach/am Haus oder wo immer die Anlage installiert ist, sämtliche bauseitigen möglichen Mängel auf eigene Kosten zu beseitigen hat. Am Dach müsste daher die Isolierung geprüft werden, notfalls müsste bei Beschädigung des Gebälkes ein Fachmann herangezogen werden. Ist die Anlage an der Aussenwand angebracht, muss die Wand gegen Feuchtigkeit fachmännisch durch einen Sanierer gerichtet und wenn erforderlich auch fachmännisch wieder verputzt und gestrichen werden. Sollte schriftlich und da man mögliche Arbeiten einschätzen kann, bei Hinterlegung einer Barsicherheit des Verkäufers vereinbart werden. Selbstverständlich wären auch innerhalb des Hauses, soweit Wände und Decken durchbohrt wurde, auch diese Mängel vollständig zu beseitigen. Der Verkäufer hat mit Sicherheit das Haus nicht verschenkt. Also kann er auch nicht erwarten, dass er nachträglich Ausbauten verlangen kann und die Folgen dieser Ausbauten der Käufer tragen soll.
eben erhielten wir eine Mail von unserem Makler, dass der
Verkäufer wissen möchte, wie wir mit der Satelittenanlage
verfahren. Ich denke, er möchte wissen, ob wir sie ihm
abkaufen. Im Notarvertrag ist von einer Satelittenanlage keine
Rede. Da wir keinen Fernsehempfang haben - uns dafür DVDs in
einer Bibliothek ausleihen und rege im Internet sind - haben
wir so eine Anlage auch nicht nötig. Wäre aber schön, falls
uns die Fernsehsucht doch mal packen sollte. Ist mit der
Entfernung dieser Anlage nicht auch eine Beschädigung des
Daches verbunden. Wie würden Sie bei diesem Problem verfahren?