Hallo,
Mal angenommen, durch einen Überspannungsschaden an der Satellitenanlage, hat ein Mieter seit über einer Woche keinen
Fernsehempfang mehr.
Der Vermieter hat immer noch nichts unternommen und der Mieter ist aus
diesem Grund auf DVBT umgestiegen.
Ist der Mieter trotzdem, nach der Reparatur der Satellitenschüssel
weiterhin verpflichtet die Moderniesierungspauschale für die Satanlage
zu bezahlen?
Gruss
pue
Was bitte soll eine „Moderniesierungspauschale“ sein?
vnA
Hallo,
Modernisierungskosten, entschuldige bitte.
pue
Hallo !
Niemand kennt die Formulierung im Mietvertrag und was dort zum Thema Gemeinschaftsantenne vereinbart wurde.
Modernisierungen wären einzig und allein Vermietersache,einen Teil könnte er dann je nach Fall auf die Miete umlegen.
Hier gehts ja wohl um Schäden nach Blitzeinschlag,das ist eine Reparatur,die trägt der Vermieter allein bzw. eine Versicherung.
Und ob man nichts mehr für eine Gemeinschaftsantenne zahlen muß wenn man sie nicht mehr nutzen will ?
Eher nein,daß ist wie mit dem Fahrstuhl,desses Betriebskosten zahlen alle unabhängig von Stockwerk und Nutzung.
MfG
duck313