Angeblich soll es ein neues Gerichtsurteil geben, wonach der Vermieter das Anbringen einer SAT-Schüssel zum Empfang des digitalen Empfanges nicht mehr verwehren kann, obwohl ein Kabelempfang innerhalb des Hauses möglich ist.
Wer kann dieses bestätigen und wiedersprechen!
Vielen Dank im Voraus für Eure Bemühungen
Günter
Soviel ich weiß gibt es schön länger ein BGH-Urteil über das anbringen von Parabolantennen. Aufgrund der Medienfreiheit kann man es wohl keinem Mieter verwehren sich eine Antenne zu montieren (Ausnahmen, Beschränkungen und viele aber gibt es natürlich auch). Ich hab aber leider keine genaueren Informationen über das Gesetz.
Gruß
Christian
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Hallo Günter,
hier handelt es sich um das Urteil des BGH VIII ZR 118/04 und die Mitteilung der Pressestelle Nr. 38/2005 vom 22.03.2005.
Dieses Urteil, mit dem schönen Titel „Zum Anspruch eines Mieters auf Anbringung einer Parabolantenne“ wird genau das Gegenteil erklärt. Ein VM kann die Zustimmung zur Anbringen einer SAT - Schüssel verweigern, wenn es dem Mieter möglich ist, über den bestehenden Kabelanschluss sich mit den Programmen durch „DIGI-Kabel-Pakete“ zu versorgen. Dies bedeutet, dass der Mieter sich ein Zusatzpaket kaufen muss.
Grüsse Günter
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