Hallo zusammen,
folgendes Problem:
Es wird eine Wohung vermitet. Die Mieterin ist eine ausländische Mitbürgerin. Auf Ihre Anfrage hin, ob Sie eine Satellitenschüssel aufstellen darf, wurde mit ja geantwortet. Diese aber hat Löcher in die Außenfassade gebohrt um die Schüssel anzubringen. Der Hausverwaltung hat das natürlich nicht gefallen und hat Fachpersonal beauftragt die Löcher wieder fachmännisch zu schließen. Die Verwaltung schickt dem Vermieter die Rechnung. Dieser möchte die Kosten weiterbelasten. Die Mieterin akzeptiert dies nicht und behaupetet, niemals darauf hingewiesen worden zu sein, dass eine Anbringung der Schüssel an der Außenfassasde nicht gestattet ist. Was nicht stimmt! Sie wurde expliziet (leider nur) mündlich darauf hingewiesen. Kann Sie die Begleichung der Rechnung einfach so verneinen?
Vielen Dank und Grüße,
J.