Mieter A zieht aus und überlässt seine im Garten stehende Satellitenschüssel Mieter B.
Mieter B hat keine Verwendung dafür, weil er bereits mit Mieter C dessen auf seinem Balkon stehende Schüssel nutzt.
Nun will die Vermieterin, dass die jetzt B gehörende Schüssel aus dem Garten verschwindet. Mieter B akzeptiert das und will die Schüssel abbauen.
Problem: An der Schüssel des B hängt noch Mieter D, den A netterweise die Schüssel hat mitbenutzen lassen.
Frage: Darf B die Schüssel entfernen und D somit des Satellitenfernsehens berauben? D könnte auf Kabelfernsehen oder DVBT ausweichen.
Ein wenig vertrackt, deshalb danke ich euch für eure Geduld und Antworten.
Hallo,
in wessen Garten steht die Schüssel, warum soll sie entfernt werden und warum kann sie (oder eine andere) Mieter D nicht in seinem Garten oder an seinem Balkon anbringen?
Gruß
loderunner
die Schüssel steht im allen Mietern zu Verfügung stehenden Garten des Mehrparteienhauses. Einzelne, abgetrennte Gärten für einzelne Mieter gibt es nicht.
Entfernt werden soll sie, weil sie so schäbig aussieht, dass sich Mieterin E, eine Frauenärztin, daran stört. Vom Fenster ihres Wartezimmers schaut man direkt auf diese Schüssel, die den schönen Eindruck des sonst gepflegten Gartens ruiniert.
Um zu erklären, warum D keine Schüssel an seinem Balkon anbringen kann, müsste ich noch zehn Zeilen schreiben. Das erspare ich euch. Es besteht einfach keine Möglichkeit.
Grüsse
Jörg
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Mieter A zieht aus und überlässt seine im Garten stehende
Satellitenschüssel Mieter B.
Mieter B hat keine Verwendung dafür, weil er bereits mit
Mieter C dessen auf seinem Balkon stehende Schüssel nutzt.
Nun will die Vermieterin, dass die jetzt B gehörende Schüssel
aus dem Garten verschwindet.
Dieses recht steht ihr wohl zu.
Mieter B akzeptiert das und will
die Schüssel abbauen.
Problem: An der Schüssel des B hängt noch Mieter D, den A
netterweise die Schüssel hat mitbenutzen lassen.
Pech für D.
Frage: Darf B die Schüssel entfernen und D somit des
Satellitenfernsehens berauben?
Was soll B nders machen, wenn der Vermieter darauf besteht?
D könnte auf Kabelfernsehen
oder DVBT ausweichen. Na also, wo ist das Problem?