Hallo zusammen,
ich habe mal wieder eine Frage.
Im Haus meiner Eltern ist Kabelanschluss verlegt, der aber von keinem der Mieter genutzt wird, da der Vermieter die Abwicklung an einen Subunternehmer gegeben hat, der pro Wohnung ca. 20 Euro haben will. Das ist den Mietern definitiv zu teuer, der Preis hätte bei Selbstabschluss bei sovielen Mietparteien weit darunter gelegen. Also gucken alle brav wie gewohnt über die Hausantenne.
Den ausländischen Mietern wurde gestattet Satellitenschüsseln auf ihren Balkonen zu installieren um Heimatsender zu empfangen, auch kein Problem, hatten die meisten Verständnis für.
Nun wurde ihnen zusätzlich eine weitere monströsere Schüssel auf dem Hausdach zugestanden, an der sich mehrere ausländische Mieter beteiligen dürfen, die deutschen Mieter fangen nun an zu brodeln. Ihnen bleibt die Beteiligung weiterhin untersagt, man könne ja das teure Kabel benutzen.
Ist diese Regelung wirklich so korrekt? Es wird ja einigen Mietern mehr zugestanden als anderen, und allein um den Empfang von Heimatsendern kann es sich ja nicht mehr handeln, die werden ja bereits empfangen. In den Augen der restlichen Mieter ist es einfach ein Stück Luxus, Wahl der Informationsquelle und letztendlich auch ein finanzieller Vorteil, der einigen aber nicht allen zugestanden wird. Der Vermieter kommt mit dem Argument „ja der ist Ausländer, der darf das“?
Ist das vom Vermieter so ok?
Vielen Dank
Merit
Hallo Merit,
ich habe mal wieder eine Frage.
Im Haus meiner Eltern ist Kabelanschluss verlegt, der aber von
keinem der Mieter genutzt wird, da der Vermieter die
Abwicklung an einen Subunternehmer gegeben hat, der pro
Wohnung ca. 20 Euro haben will. Das ist den Mietern definitiv
zu teuer, der Preis hätte bei Selbstabschluss bei sovielen
Mietparteien weit darunter gelegen. Also gucken alle brav wie
gewohnt über die Hausantenne.
Das Preisargument zieht nicht, Vermieter kann bestimmen, auf welchen Weger Fernsehen anbietet.
Den ausländischen Mietern wurde gestattet Satellitenschüsseln
auf ihren Balkonen zu installieren um Heimatsender zu
empfangen, auch kein Problem, hatten die meisten Verständnis
für.
Ich glaube, da gab es vor einem Jahr einen entsprechendes Gerichtsurteil in diesem Sinne.
Tschuess Marco.
Hallo Merit,
der Vermieter kann selbstverständlich bestimmen, welche Art von Anschluss er anbietet — jedoch — besteht schon eine Anlage und er will dies ändern - muss er von jedem einzelnen Mieter die Zustimmung einholen wenn die Massnahme zu Mehrkosten führt. Wenn keine Mehrkosten den Mietern entstehen, hat der Vermieter das Recht der freien Auswuahl jedoch muss er hierbei beachten, dass das Programmangebot ausreichend und umfassend ist. Das günstige Programm muss allen Mietern zur Verfügung stehen.
ich habe mal wieder eine Frage.
Im Haus meiner Eltern ist Kabelanschluss verlegt, der aber von
keinem der Mieter genutzt wird, da der Vermieter die
Abwicklung an einen Subunternehmer gegeben hat, der pro
Wohnung ca. 20 Euro haben will.
Üblicherweise sind die Kabelgebühren an Kabel DE rd. 14,50.
Das ist den Mietern definitiv
zu teuer, der Preis hätte bei Selbstabschluss bei sovielen
Mietparteien weit darunter gelegen. Also gucken alle brav wie
gewohnt über die Hausantenne.
Den ausländischen Mietern wurde gestattet Satellitenschüsseln
auf ihren Balkonen zu installieren um Heimatsender zu
empfangen, auch kein Problem, hatten die meisten Verständnis
für.
Nun wurde ihnen zusätzlich eine weitere monströsere Schüssel
auf dem Hausdach zugestanden, an der sich mehrere ausländische
Mieter beteiligen dürfen, die deutschen Mieter fangen nun an
zu brodeln. Ihnen bleibt die Beteiligung weiterhin untersagt,
man könne ja das teure Kabel benutzen.
Ist diese Regelung wirklich so korrekt? Es wird ja einigen
Mietern mehr zugestanden als anderen, und allein um den
Empfang von Heimatsendern kann es sich ja nicht mehr handeln,
die werden ja bereits empfangen. In den Augen der restlichen
Mieter ist es einfach ein Stück Luxus, Wahl der
Informationsquelle und letztendlich auch ein finanzieller
Vorteil, der einigen aber nicht allen zugestanden wird. Der
Vermieter kommt mit dem Argument „ja der ist Ausländer, der
darf das“?
Deine Frage, ob diese Regelung okay ist, kann nur mit „Es kommt darauf an“ beantwortet werden. Grundsätzlich haben ausländische Mitbürger Anspruch, auf eigene Kosten eine Satelittenschüssel sich zu beschaffen, wenn deren Lebensmittelpunkt sich auch in DE auf die Rückkehr in die Heimat richtet und der Empfang dazu dienen soll, die kulturellen Bindungen an die Heimat zu erhalten. Aussiedler und Übersiedler haben keinen Anspruch auf Satelittenfernsehen. Sie gelten als Deutsche und ihre kultureller Mittelpunkt ist DE.
Der Vermieter hat hier jedoch ohne rechtliche Auflagen einem Teil der Mieter einen besseren und preiswerteren Informationszugang geschaffen. Es ist nicht erkennbar, weshalb den deutschen Mietern dann diese größere Vielfalt der Programmen nicht zugänglich gemacht wird. Hier den Vermieter auffordern, allen Mietern den Satelittenempfang zu ermöglichen, sofern er nicht beim Kabel auch für die ausländischen Mitbürger Anschlusszwang erklärt hat. Dieser Vorgang ist rechtlich aus meiner Sicht nicht zu halten.
Gruss Günter
Hallo Günter,
vielen Dank für Deine Antwort, es ist jedoch so das niemand gezwungen ist, einen Anschluss zu benutzen. Es gibt dort die normale Hausantenne und einen Kabelanschluss, der jedoch von niemandem genutzt wird. Es steht den Mietern frei einen Vertrag für Kabelanschluss abzuschliessen oder weiterhin die Hausantenne zu benutzen.
Der Vermieter hat hier jedoch ohne rechtliche Auflagen einem
Teil der Mieter einen besseren und preiswerteren
Informationszugang geschaffen. Es ist nicht erkennbar, weshalb
den deutschen Mietern dann diese größere Vielfalt der
Programmen nicht zugänglich gemacht wird. Hier den Vermieter
auffordern, allen Mietern den Satelittenempfang zu
ermöglichen, sofern er nicht beim Kabel auch für die
ausländischen Mitbürger Anschlusszwang erklärt hat. Dieser
Vorgang ist rechtlich aus meiner Sicht nicht zu halten.
Gibts da evtl. Urteile oder Paragraphen oder irgendetwas auf das ich mich da berufen kann? Halt irgendetwas, das Eindruck macht?
Vielen Dank nochmals
Merit
Hallo Merit,
Der Vermieter hat hier jedoch ohne rechtliche Auflagen einem
Teil der Mieter einen besseren und preiswerteren
Informationszugang geschaffen. Es ist nicht erkennbar, weshalb
den deutschen Mietern dann diese größere Vielfalt der
Programmen nicht zugänglich gemacht wird. Hier den Vermieter
auffordern, allen Mietern den Satelittenempfang zu
ermöglichen, sofern er nicht beim Kabel auch für die
ausländischen Mitbürger Anschlusszwang erklärt hat. Dieser
Vorgang ist rechtlich aus meiner Sicht nicht zu halten.Gibts da evtl. Urteile oder Paragraphen oder irgendetwas auf
das ich mich da berufen kann? Halt irgendetwas, das Eindruck
macht?
Diese Einstellung hat sich aus der Rechtssprechung in vielen anderen Punkten entwickelt. Ein Vermieter hat alle Mieter bei der Informationsbeschaffung gleich zu behandeln, in den Fällen, in denen ausländische Mitbürger betroffen sind, die zur Eingliederung im Rahmen einer späteren Heimkehr die kulturellen Kontakte benötigen, sind zusätzliche Programme zu stellen. Der Vermieter kann jedoch einem Mieter nicht den Zugang zu Programmen verwehren, die er anderen Mietern im gleiches Haus zugänglich macht. Es geht um den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Gruss Günter
Diese Einstellung hat sich aus der Rechtssprechung in vielen
anderen Punkten entwickelt. Ein Vermieter hat alle Mieter bei
der Informationsbeschaffung gleich zu behandeln, in den
Fällen, in denen ausländische Mitbürger betroffen sind, die
zur Eingliederung im Rahmen einer späteren Heimkehr die
kulturellen Kontakte benötigen, sind zusätzliche Programme zu
stellen. Der Vermieter kann jedoch einem Mieter nicht den
Zugang zu Programmen verwehren, die er anderen Mietern im
gleiches Haus zugänglich macht. Es geht um den
Gleichbehandlungsgrundsatz.
Hallo Günter,
vielleicht habe ich das nicht ganz klar ausgedrückt. Der Vermieter hat die Schüssel nicht installiert oder installieren lassen, die ausländischen Mieter haben gefragt ob sie eine Schüssel auf dem Dach installieren dürfen und er hat sein OK gegeben. Also dieser Gemeinschaftsanschluss der jetzt dort zustande gekommen ist, ist nicht vom Vermieter gestellt. Gelten unter diesen Umständen die Voraussetzungen auch?
Nochmals vielen Dank
Merit
Hi Merit,
so als Laie gesprochen:
wenn du dich ohne bauliche Maßnahmen, die der Vermieter genehmigen müsste, mit an die „Ausländerschüssel“ hängen kannst und die Empfangsgemeinschaft dich als zusätzliches Mitglied akzeptiert sollte das nicht „verbietbar“ sein.
Ist nur die Frage ob die Schüssel überhaupt auf einen Satelitten mit für dich interessantem Programm gerichtet ist. Ich habe z.B. Null Interesse an Eutelsat Programmen auf den sind aber idR. die Schüsseln von Fremdsprachlern gerichtet.
Arne
Hallo ,
mich würde mal interessieren, auf welchen Satelitten denn diese Schüssel gerichtet ist. Sollte er auf Eutelsat ausgerichtet sein, dann hast du Pech gehabt, falls du deutschsprachige Sender haben willst.
Gruß mic
Hi,
nein, dann haben die ausländischen Mitbürger im Rahmen dieses Urteils die Schüssel selbst gekauft. Hier können deutsche Mieter leider nichts ableiten.
Gruss Günter
Hallo Marco,
Im Haus meiner Eltern ist Kabelanschluss verlegt, der aber von
keinem der Mieter genutzt wird, da der Vermieter die
Abwicklung an einen Subunternehmer gegeben hat, der pro
Wohnung ca. 20 Euro haben will. Das ist den Mietern definitiv
zu teuer, der Preis hätte bei Selbstabschluss bei sovielen
Mietparteien weit darunter gelegen. Also gucken alle brav wie
gewohnt über die Hausantenne.Das Preisargument zieht nicht, Vermieter kann bestimmen, auf
welchen Weger Fernsehen anbietet.
Nicht so richtig. Der Bundesgerichtshof hat grundsätzlich für Mietsachen entwickelt, dass der Vermieter nur dann keine Rücksicht nehmen muss, wenn er mit seiner Maßnahme nicht die Mieter zusätzlich belastet. Der Vermieter muss also bei einer Klärung einer Investition abwägen - nach neuem Recht erst recht -dass er die Mieter nicht unzulässig mit Mehrkosten belastet.
Den ausländischen Mietern wurde gestattet Satellitenschüsseln
auf ihren Balkonen zu installieren um Heimatsender zu
empfangen, auch kein Problem, hatten die meisten Verständnis
für.Ich glaube, da gab es vor einem Jahr einen entsprechendes
Gerichtsurteil in diesem Sinne.
Da gibt es eine Reihe von Urteilen mit unterschiedlichem Ausgang, jedoch wenige von Obergerichten, die Ausländern unter bestimmten Bedingungen erlauben, eine Schüssel anzubringen.
Gruss Günter