sorry aber das gilt für mich nicht da in der schweiz
aber für dich in deutschland auch nicht
die grösste sache ist das du von vermitter gekündigt wirst falls er vor gericht verliert (und er wird verlieren)
Das Recht auf freien Empfang
Grunds�tzlich herrscht in Deutschland das Recht auf freien Rundfunkempfang. Mieter ben�tigen zur Montage einer Sch�ssel jedoch die Einwilligung des Hausbesitzers. Manchmal wollen sture Vermieter, Mitbewohner oder die Eigent�merversammlung Satellitensch�sseln verbieten - vor allem, wenn es im Haus schon Kabelanschlu� gibt.
Es gibt in diesem Fall Auswege: Man kann eine getarnte Sch�ssel benutzen (die nicht als solche zu erkennen ist) oder die Sch�ssel ohne feste Verschraubung aufstellen (z. B. auf dem Balkon), wodurch sie ebensowenig genehmigungspflichtig ist wie ein Liegestuhl oder Sonnenschirm.
Am besten ist es jedoch, im pers�nlichen Gespr�ch einen Kompromi� zu finden. Meist herrscht ein gro�es Wissensdefizit im Hinblick auf den Satelliten-Direktempfang. Viele Vermieter haben vor Jahren in ihrem Haus Kabelanschlu� installiert und die weitere Entwicklung verschlafen. Sie wissen noch gar nicht, da� das Kabel komplett digitalisiert werden soll, was in jedem Fall neue Kosten mit sich bringt (Anschaffung von Kabel-Settop-Boxen oder neuen Fernsehger�ten). �berzeugen Sie doch Ihren Vermieter, da� es langfristig billiger w�re, das Geld gleich in eine hauseigene Satelliten-Verteilanlage zu investieren. Die zentrale Anlage kann man unauff�llig montieren und die einzelnen Mieter brauchen keine Sch�sseln an Balkon oder Fassade mehr. Zudem entfallen dann die Kabelgeb�hren, die im digitalen Kabelnetz sicher noch weiter steigen werden.
Auch eine Einzelanlage kann man mit etwas gutem Willen so montieren, da� sie die Fassade nicht beeintr�chtigt.
Wenn Sie Ihren Vermieter nicht umstimmen k�nnen, wenn er also weder eine eigene Anlage installiert noch Ihre Einzell�sung genehmigt, und wenn die „unsichtbare“ Montage aufgrund der �rtlichen Gegebenheiten nicht m�glich ist, steht Ihnen noch der Rechtsweg offen. Nach aktueller Rechtsprechung hat der Mieter alle Tr�mpfe in der Hand. Er mu� nur gut begr�nden k�nnen, warum er nicht mit dem Angebot des Kabelanschlusses zufrieden ist. Das kann ein Interesse an Fremdsprachen sein, ein beruflich begr�ndetes Interesse an bestimmten Sendern, oder man erkl�rt den Satellitenempfang als solchen zum pers�nlichen Hobby. In Einzelfall entscheidet dann freilich der Richter, ob er von dem Bed�rfnis �berzeugt ist.
Weitere Hoffnung geht von einer EU-Richtlinie aus, nach der die Migliedsstaaten angehalten sind, durch gesetzliche Regelungen den freien Wettbewerb zwischen Kabel- und Satellitenempfang sicherzustellen. Dazu geh�rt, da� jeder Endverbraucher sich frei f�r einen Empfangsweg entscheiden kann, da� also niemandem mehr durch Mietvertr�ge oder andere Auflagen das Kabelfernsehen aufgezwungen werden darf.
Darf mein Vermieter die Montage einer Sat - Anlage verweigern ?
Das Landgericht Hamburg hat erneut best�tigt, dass Mieter auch ohne ausdr�ckliche Genehmigung des Vermieters berechtigt sind, eine mobile Parabolantenne auf dem Balkon aufzustellen � Gleiches gilt auch f�r die Terrasse (Urteil vom 19.12.2002, Az. 307 S 132/02). Voraussetzung ist, dass das blo�e Aufstellen oder Festklemmen nicht mit einem Eingriff auf die Geb�udesubstanz durch Bohren und �hnliches verbunden ist.
Wie die Juristin Eve Raatschen in einem Artikel in der �tageszeitung� (19.03.2003) erl�utert, ist auch das Grundsatzpapier der EU-Kommission ein �Lichtblick f�r alle Sch�sselfreunde�. Die Kommission hatte in einer Mitteilung vor zwei Jahren darauf hingewiesen, dass jeder EU-B�rger das Recht habe, die von ihm gew�nschten Fernsehprogramme zu empfangen und damit auch ein Recht auf eine Parabolantenne bestehe.
Die Juristin geht davon aus, dass eine konsequente Umsetzung dieser Position zu einer erweiterten Zul�ssigkeit von Parabolantennen f�hren wird.
Quelle : Sesa-Astra