Satellitenspiegel Genehmigung

Hallo zusammen,
bin deutscher mit polnischen Migrationshintergrund und würde gerne meine Heimatsender aus Polen schauen. Dazu brauche ich eine richtige Genehmigung, ich habe schon ein Versuch gemacht aber der wurde abgelehnt. Begründung ist das am Haus nichts montiert werden darf und beim Kabelanbieter Nachfragen soll. Kabelanbieter hat 2 Sender die keiner guckt. Zurzeit mache ich eine Ausbildung als Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik. Mein Vorteil ist, ich spare mir die Kosten für eine Fachfirma und das Material. Die Schüssel will ich Fachgerecht auf dem Dach montieren. Für das Kabel habe ich einen super weg gefunden wo ich nichts beschädigen muss oder bohren.

Mein schreiben an THS Wohnen

hiermit bitte ich um eine Genehmigung einen Satelitenspiegel auf das Dach des Maxstr.2 installieren zu dürfen.
 
Ich Arbeite als Elektroinstallateur in einer Fachfirma in Duisburg, und habe die entsprechende
Fachkenntnis die Installation durchzuführen. Nach Sichtung der Örtlichkeiten habe ich einen
Weg gefunden die Anlage so zu installieren, das erstens ein kompletter Rückbau möglich ist, und
zweitens die Bausubstanz in keinster weise beschädigt oder durch Optische Veränderungen in
Mitleidenschaft gezogen wird. Sichtbar ist nur der Satelitenspiegel auf dem Dach.
 
Es wäre schön wenn sie sich dazu entschließen könnten mir die Genehmigung zu Erteilen, damit
wir in der Lage währen auch unsere Heimatsender aus Polen in Zukunft genießen zu können.
 
Über eine Schnelle Antwort Ihrerseits würde ich mich sehr freuen.    

Jetzt brauche ich was anderes womit ich durchkomme.
Danke jetzt schonmal für eure Interesse Hilfe und anwort.

Rufen Sie mich mal an unter 06424/923880

Grüsse

Michael Körbächer

Da kann ich nicht weiter helfen. Sorry.

Hallo,

die rechtlichen Feinheiten kann ich Dir nicht kompetent erklären, aber deine Stoßrichtung, sprich das Gespräch zu suchen, kompromissbereit zu sein und über den Migrationshinbtergund zu argumentieren ist schon richtig.

Als technische Lösung kannst Du noch anbieten:

  1. Es gibt ziemlich kleine Schüsseln, reichen auch und sind teilweise bei einigen Lösungen kaum noch als Schüzzel zu erkennen.
  2. Falls Du einen passend ausgerüsteten Balkon hast - wenn Du die Schüssel so befestigst, daß sie nicht fest an der Mauer hängt, dann ists nicht genehmigungspflichtig.

gruß,
arcel

Hallo Bortek,
ich kann dir keinen Tip geben, da ich ein Eigenheim besitze und das Problem nicht steht.
Trotzdem viel Erfolg
konny

Hallo ?

da kann ich dir nicht helfen.

sorry aber das gilt für mich nicht da in der schweiz

aber für dich in deutschland auch nicht
die grösste sache ist das du von vermitter gekündigt wirst falls er vor gericht verliert (und er wird verlieren)

Das Recht auf freien Empfang

Grunds�tzlich herrscht in Deutschland das Recht auf freien Rundfunkempfang. Mieter ben�tigen zur Montage einer Sch�ssel jedoch die Einwilligung des Hausbesitzers. Manchmal wollen sture Vermieter, Mitbewohner oder die Eigent�merversammlung Satellitensch�sseln verbieten - vor allem, wenn es im Haus schon Kabelanschlu� gibt.
Es gibt in diesem Fall Auswege: Man kann eine getarnte Sch�ssel benutzen (die nicht als solche zu erkennen ist) oder die Sch�ssel ohne feste Verschraubung aufstellen (z. B. auf dem Balkon), wodurch sie ebensowenig genehmigungspflichtig ist wie ein Liegestuhl oder Sonnenschirm.

Am besten ist es jedoch, im pers�nlichen Gespr�ch einen Kompromi� zu finden. Meist herrscht ein gro�es Wissensdefizit im Hinblick auf den Satelliten-Direktempfang. Viele Vermieter haben vor Jahren in ihrem Haus Kabelanschlu� installiert und die weitere Entwicklung verschlafen. Sie wissen noch gar nicht, da� das Kabel komplett digitalisiert werden soll, was in jedem Fall neue Kosten mit sich bringt (Anschaffung von Kabel-Settop-Boxen oder neuen Fernsehger�ten). �berzeugen Sie doch Ihren Vermieter, da� es langfristig billiger w�re, das Geld gleich in eine hauseigene Satelliten-Verteilanlage zu investieren. Die zentrale Anlage kann man unauff�llig montieren und die einzelnen Mieter brauchen keine Sch�sseln an Balkon oder Fassade mehr. Zudem entfallen dann die Kabelgeb�hren, die im digitalen Kabelnetz sicher noch weiter steigen werden.
Auch eine Einzelanlage kann man mit etwas gutem Willen so montieren, da� sie die Fassade nicht beeintr�chtigt.

Wenn Sie Ihren Vermieter nicht umstimmen k�nnen, wenn er also weder eine eigene Anlage installiert noch Ihre Einzell�sung genehmigt, und wenn die „unsichtbare“ Montage aufgrund der �rtlichen Gegebenheiten nicht m�glich ist, steht Ihnen noch der Rechtsweg offen. Nach aktueller Rechtsprechung hat der Mieter alle Tr�mpfe in der Hand. Er mu� nur gut begr�nden k�nnen, warum er nicht mit dem Angebot des Kabelanschlusses zufrieden ist. Das kann ein Interesse an Fremdsprachen sein, ein beruflich begr�ndetes Interesse an bestimmten Sendern, oder man erkl�rt den Satellitenempfang als solchen zum pers�nlichen Hobby. In Einzelfall entscheidet dann freilich der Richter, ob er von dem Bed�rfnis �berzeugt ist.
Weitere Hoffnung geht von einer EU-Richtlinie aus, nach der die Migliedsstaaten angehalten sind, durch gesetzliche Regelungen den freien Wettbewerb zwischen Kabel- und Satellitenempfang sicherzustellen. Dazu geh�rt, da� jeder Endverbraucher sich frei f�r einen Empfangsweg entscheiden kann, da� also niemandem mehr durch Mietvertr�ge oder andere Auflagen das Kabelfernsehen aufgezwungen werden darf.

Darf mein Vermieter die Montage einer Sat - Anlage verweigern ?

Das Landgericht Hamburg hat erneut best�tigt, dass Mieter auch ohne ausdr�ckliche Genehmigung des Vermieters berechtigt sind, eine mobile Parabolantenne auf dem Balkon aufzustellen � Gleiches gilt auch f�r die Terrasse (Urteil vom 19.12.2002, Az. 307 S 132/02). Voraussetzung ist, dass das blo�e Aufstellen oder Festklemmen nicht mit einem Eingriff auf die Geb�udesubstanz durch Bohren und �hnliches verbunden ist.
Wie die Juristin Eve Raatschen in einem Artikel in der �tageszeitung� (19.03.2003) erl�utert, ist auch das Grundsatzpapier der EU-Kommission ein �Lichtblick f�r alle Sch�sselfreunde�. Die Kommission hatte in einer Mitteilung vor zwei Jahren darauf hingewiesen, dass jeder EU-B�rger das Recht habe, die von ihm gew�nschten Fernsehprogramme zu empfangen und damit auch ein Recht auf eine Parabolantenne bestehe.
Die Juristin geht davon aus, dass eine konsequente Umsetzung dieser Position zu einer erweiterten Zul�ssigkeit von Parabolantennen f�hren wird.

Quelle : Sesa-Astra

Hallo Namenlo(o)ser,
der Vermieter kann den Standort einer Schüssel bestimmen.
Weiterhin kann der Vermieter eine höhere Kaution verlangen.
Es besteht nur ein Anspruch, wenn ein „besonderes“ Interesse vorliegt z.B. Journalist etc.
Die erforderlichen Paragraphen suche bitte selbst.
Gruß

  • Volker Wolter -