Satire oder strafbar?

Hoffentlich tut sie das!

Ich habe mir nicht vorstellen können, daß es bei we-we-wa derart primitive Gestalten wie Dich gibt.

Ich finde, die Bilder gehören gelöscht, und zwar subito.
Wundere mich doch sehr, daß das nicht längst erfolgt ist.

@jan_heinrich Bist Du nicht besorgt, daß die Polizei vor Deiner Türe steht und mit einem richterlichen Beschluß wedelt zwecks Herausgabe der IP dieses Primitivlings?

@Gudrun, aus welchem Grunde sollte die Polizei vor irgendjemandes Tür stehen?

1.) Die Bilder sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit einer KI generiert. Die erkennbaren Detailfehler sind typisch. Solche KI-Bilder sind aber nicht urheberrechtlich geschützt. Urheber nach §2 Abs. 2 UrhG sind Personen, die eine geistig schöpferische Tätigkeit durchgeführt haben. Möglicherweise sind Prompts zur Generierung eine geistige Schöpfung, aber nicht das Ergebnis daraus. Link zum VFR-Verlag

2.) Es bliebe aus meiner Sicht noch das Persönlichkeitsrecht der dargestellten drei Personen. Das wird aber nur selten durch ein Einsatzkommando der Polizei durchgesetzt. Eher wahrscheinlich ist ein Anwaltsschreiben mit der Aufforderung zur Löschung und der Abgabe einer Erklärung, solche Bilder nicht mehr zu dulden.

Schade eigentlich. SEK und 3 Tage bei Wasser und Brot hätte ich gut gefunden.

Das würde die Sphäre von wer-weiss-was betreffen.

Bleibt aber immer noch die Möglichkeit einer Strafanzeige durch Söder.
Ich dachte an sowas wie Verunglimpfung.
§ 185 StGB:

„Beleidigung ist der allgemeine Straftatbestand der Ehrverletzung, der auch als Verunglimpfung interpretiert werden kann.“
§185 StGB

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So was wie Verunglimpfung fasste ich unter dem Begriff der Persönlichkeitsrechte zusammen.

Ich konnte keine Fallberichte finden, die genaue Aussagen über den Ermittlungshergang machen, kann mir aber nicht vorstellen, dass Ersuchen nach der Herausgabe von personenbezogenen Daten oder Verkehrsdaten stets von Polizisten und mit akuter Dringlichkeit übergeben werden.

Ich sehe eher folgenden Ablauf:

  • die Betroffene Person erstattet bei seiner Polizeidienststelle oder online Anzeige gegen einen Nutzer
  • die Polizei nimmt die Anzeige auf und leitet sie an die Staatsanwaltschaft weiter
  • diese prüft, ob ein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht - bei Kinderpornografie und Terror halte ich das für wahrscheinlich, bei Verunglimpfung in diesem Fall eher für unwahrscheinlich
  • die Staatsanwaltschaft wird nicht weiter ermitteln und dem Betroffenen den zivilen Klageweg empfehlen
  • der Betroffene weißt seinen Anwalt an, an das Forum einen Brief zu schreiben,
  • möglicherweise wird er die Herausgabe der personenbezogenen Daten des Nutzers fordern, solche Forderungen werden aber regelmäßig von Gerichten zurückgewiesen
  • also bleibt nur noch der Weg der Abmahnung: entferne den verunglimpfenden Inhalt und verpflichte Dich, solchen Inhalt schnell zu löschen, wenn Du seiner gewahr wirst

Wenn ich mir die Faschingskostüme von Söder der letzten Jahre ansehe, kann ich mir vorstellen, dass er das mit einigem Humor nehmen würde und sich lieber auf echte Beleidigungen und handfeste Drohungen konzentriert.