Ein ISDN-Telefon wurde zwei Monate vor Garatieablauf zur Reparatur bei Saturn abgegeben. Nach drei Wochen kam ein Abholschreiben, indem es informiert wurde, das Gerät sei Abholbereit.
Bei der Abholung stellte der Kunde jedoch fest, dass das Gerät nicht repariert werden konnte. Der Händer wollte nu dem Kunde mit einer „Gutschrift“ vertrösten.
Die Frage ist, ob der Händler das machen darf? Oder ob es dem Kunden ein neues Telefon zusteht, wenn das alte nicht repariert werden kann? Die Höhe der Gutschrift ist auf keinem Fall vergleichbar mit dem Preis eines neuen Telefon, sodass der Kauf eines Neuen ohne zusätzliche Kosten kaum möglich wäre.
Ein ISDN-Telefon wurde zwei Monate vor Garatieablauf zur
Garantie oder Gewährleistung?
Reparatur bei Saturn abgegeben. Nach drei Wochen kam ein
Abholschreiben, indem es informiert wurde, das Gerät sei
Abholbereit.
Bei der Abholung stellte der Kunde jedoch fest, dass das Gerät
nicht repariert werden konnte. Der Händer wollte nu dem Kunde
mit einer „Gutschrift“ vertrösten.
Wieso ‚vertrösten‘? Sollte der Kunde auf irgendwas warten?
Die Frage ist, ob der Händler das machen darf? Oder ob es dem
Kunden ein neues Telefon zusteht, wenn das alte nicht
repariert werden kann?
Warum sollte der Kunde ein Recht auf ein neues Telefon haben? War sein Telefon denn noch neu?
Die Höhe der Gutschrift ist auf keinem
Fall vergleichbar mit dem Preis eines neuen Telefon,
Der Kunde hatte kein neues Telefon. Deshalb bekommt er als Ersatzleistung auch nur den aktuellen Wert des defekten.
Btw., sogar das ist nur Kulanz des Händlers (wenn es um Gewährleistung ging), normalerweise hätte der Kunde BEWEISEN müssen, daß der Fehler BEREITS BEIM KAUF DES TELEFONS VORLAG. Kann der Kunde das?
Falls es wirklich um Garantie ging: was steht in den Garantiebedingungen? Nur genau darauf hat der Kunde ein Recht. Garantieleistungen sind freiwillige Zusatzleisungen von Händler und/oder Hersteller.
sodass
der Kauf eines Neuen ohne zusätzliche Kosten kaum möglich
wäre.
Wenn ein Gerät, egal welcher Art, gekauft wird und eine Garantie von 2 Jahre auf Funktion hat, dann müsste das Gerät (zumindest in diesem Zeitraum) auch funktionsfähig sein!
Ist es nicht und kann auch nicht repariert werden, muss ersetzt werden! Kulanz wäre, wenn die Garantie ablaufen wäre, aber nicht vorher.
Dass das Telefon-Typ nicht mehr gibt und durch einen neueren Modell auf´m Markt ersetzt wurde, kann der Kund wohl nichts dafür, oder?
Eine Antwort die nicht wirklich geholfen hat, und zudem etwas sarkastisch (?). Trotzdem vielen Dank!
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Wenn ein Gerät, egal welcher Art, gekauft wird und eine
Garantie von 2 Jahre auf Funktion hat, dann müsste das Gerät
(zumindest in diesem Zeitraum) auch funktionsfähig sein!
Wenn es sich wirklich um die Garantie und nicht um die gesetzliche Sachmangelhaftung dreht (die entsprechende Frage von Axel hast Du leider nicht beantwortet), dann kommt es darauf an, was in den Garantiebedingungen steht. Wenn darin steht, daß Du nur eine Gtuschrift des Zeitwertes, eine Nackenrolle aus Schafswolle oder eine Dose Thunfisch bekommst, ist das eben so.
Willst Du auf die gesetzliche Sachmangelhaftung hinaus, mußt Du dem Verkäufer nachweisen, daß der Mangel schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden hat. Dürfte ein bißchen schwierig werden.
Da die Frage übrigens zum ersten mal gestellt wurde, gibt es dazu auch einen FAQ-Eintrag FAQ:1152
Wenn es sich wirklich um die Garantie und nicht um die
gesetzliche Sachmangelhaftung dreht (die entsprechende Frage
von Axel hast Du leider nicht beantwortet), dann kommt es
darauf an, was in den Garantiebedingungen steht.
Genau gesagt, ob es überhaupt welche gibt Ohne Garantie auch keine Garantiebedingungen *g*
Levay
PS. Diesen Irrglauben mit der zweijährigen gesetzlichen Garantie werden wir wohl nie loswerden…
da Du Deine Rechte ja offensichtlich bestens kennst, frage ich mich, warum Du hier um Rat fragst. Meiner Meinung nach besteht Dein Statement bestenfalls aus gefährlichem Halbwissen. Du scheinst aber darauf zu beharren und widersprichst sachlichen Antworten in einer Art und Weise, die in diesem Forum, diplomatisch ausgedrückt, unüblich ist.
Gruß
Matthias
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Wenn es sich wirklich um die Garantie und nicht um die
gesetzliche Sachmangelhaftung dreht (die entsprechende Frage
von Axel hast Du leider nicht beantwortet), dann kommt es
darauf an, was in den Garantiebedingungen steht.
Genau gesagt, ob es überhaupt welche gibt Ohne Garantie
auch keine Garantiebedingungen *g*
Klar.
PS. Diesen Irrglauben mit der zweijährigen gesetzlichen
Garantie werden wir wohl nie loswerden…
Ich frage mich auch, warum ich immer mal wieder an die Zahl 1152 denken muß, kurz bevor ich einschlafe.