kommt ganz darauf an
hallo
wieder einmal muss ich feststellen, dass in der bevölkerung zunehmend die meinung vertreten zu sein, dass alles was in verträgen steht, auch rechtlichen bestand hat.
dabei ist hinlänglich bekannt, dass man noch nicht einmal einen kassenzettel braucht, um garantieansprüche geltend machen zu können.
bei dem geschilderten fall kommt es einzig darauf an, ob auch ohne aufkleber zu beweisen ist, dasss es sich zweifelsfrei um dieses gerät handelt. der aufkleber an sich, ist nicht relevant, er dient nur der vereinfachung des kontrollvorganges.
mein laptop hatte auf dem gehäuse einen aufkleber über dem schacht plaziert, der zugang zur „entscheidenden“ schraube gewährte um das gehäuse zu öffnen. als dieser aufkleber weg war, wollte mir der hersteller die garantie verweigern, obwohl die schraube darunter nach mit farbe versiegelt war. der hersteller hat sich auch auf die garantiebestimmungen berufen.
und? was denkt ihr, wer gewonnen hat?
also nocheinmal: wenn ohne aufkleber zu beweisen ist, dass es sich um dieses gerät handelt, sehe ich sehr schlecht karten für das unternehmen.
was jedoch im ungünstigsten fall möglich ist, wäre, dass der kunde die feststellung der identität bezahlen müsste, falls diese aufwändig wäre. aber bei einem handy dürfte alles intern abgespeichert und problemlos abrufbar sein.
B
B