falls es sich um einen älteren Fzg.Schein handelt, könnte Anlage V eine Anlage der StVZO sein. Die sind/waren mit römischen Zahlen nummeriert, I bis VII gibt es aber nicht mehr. Die StVZO ist ja in großen Teilen durch die FZV ersetzt worden, dort werden die Anlagen allerdings mit „normalen“ Zahlen angegeben. Hier passt die Anlage 4: http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/anlage_4_…
Ansonsten: Vorderes amtliches Kennzeichen nicht entsprechend Anlage V wenn Fahrzeug nicht für Land- und Forstwirtschaftliche Zwecke verwendet wird.
Ich schätze mal, dass es um die Größe des Kennzeichen geht, da z.B. Trecker oft die kleinen Leichtkraft-Kennzeichen (offizieller Name: verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen) haben dürfen.
Oder geht es um grüne Kennzeichen, die ja auch nur für FOL-Nutzung erlaubt sind?
Wie lautet denn der Satz, der zuvor im Schein steht, ist der noch interessant?
zur Anlage V habe ich auch nichts gefunden, der §60, in dem sie erwähnt wird, scheint so auch nicht mehr gültig zu sein. Einen brauchbaren Link dazu habe ich (wohl aus diesem Grund) nicht gefunden.