Es bleibt bei groß
das war eben der frühere …
… der zwei Beispiele parat hatte. Das ist keine Aussage über die Gültigkeit - nur über die Beispiele. Man muß schon genau lesen und zitieren. Weiter unten heißt es dann explizit:
„Die Rechtschreibreform hat an diesem Regelteil prinzipiell nichts geändert.“
Der aktuelle Rechtschreibduden führt „von“ NICHT bei den Ausnahmen auf von der Großschreibung auf, der aktuelle Duden Bd 9, der sprachliche Zweifelsfälle etwas tiefer erklärt, schreibt explizit, daß „von“ am Satzanfang großgeschrieben wird.
Wir haben also eine Regel, die nicht nur nicht geändert wurde, sndern durch die aktuelle Literatur bestätigt wird - was brauchst Du noch?
also: klein.
Groß. Da beißt die Maus keinen Faden ab.
mir ist das ja an sich herzlich egal
Anscheind nicht. 
Gruß,
Max