Satzanfang: Eigenname mit Adelstitel 'von'

Hi.

Es gibt Nachnamen, die mit einem Kleinbuchstaben beginnen, zum Beispiel „von Berg“, oder „zu Guttenberg“, weil ein (ehemaliger) Adelstitel zum Namen gehört.
Wie ist die richtige Rechtschreibung, wenn der Nachname am Satzanfang steht?
Bleibt es bei der Kleinschreibung, weil es ein Eigenname ist oder wird es groß geschrieben, weil es Satzanfang ist?

Danke!
Markus

hi,

Es gibt Nachnamen, die mit einem Kleinbuchstaben beginnen, zum
Beispiel „von Berg“, oder „zu Guttenberg“, weil ein
(ehemaliger) Adelstitel zum Namen gehört.

nehmen wir „van Beethoven“

Wie ist die richtige Rechtschreibung, wenn der Nachname am
Satzanfang steht?

klein.
lit: http://www.gfds.de/sprachberatung/fragen-und-antwort…
nach § 54 abs. 6 StGB (äh, nein, sorry: Rechtschreibnorm)

m.

Groß

klein.
lit:
http://www.gfds.de/sprachberatung/fragen-und-antwort…
nach § 54 abs. 6 StGB (äh, nein, sorry: Rechtschreibnorm)

Groß.

Siehe dein eigener Link:

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Der frühere Rechtschreib-Duden hatte übrigens zwei weitere Beispiele für diese Sondergruppe der Orthographie parat (siehe 20. Auflage, 1991, R 78): »Das Adelsprädikat ›von‹ wird am Satzanfang mit großem Anfangsbuchstaben geschrieben, wenn es ausgeschrieben ist; abgekürzt steht ein kleiner Buchstabe, um Verwechslungen mit abgekürzten Vornamen zu vermeiden: Von Bülow kommt später. Aber: v. Bülow kommt später«. (…) Die Rechtschreibreform hat an diesem Regelteil prinzipiell nichts geändert.

Der Text enthält mE übrigens einige fragliche Aussagen, wie z.B. daß „Firmen- oder Organisationsnamen – so wie auch Personen- oder Städtenamen –, (…) orthographisch nicht verändert“ werden. Diese Ausdehnung der Personennamen-Regelung auf Organisationsnamen findet sich nicht im amtlichen Regelwerk.

Gruß,
Max

Gruß,
M.

dazu aus dem aktuellen Duden Richtiges und gutes Deutsch:

„Der Namenzusatz (Adelsprädikat) von wird am Satzanfang (Von Gruber erschien zuerst) und in substantivischen Aneinanderreihungen wie Von-der-Recke-Straße großgeschrieben.“

Siehe auch http://canoo.net/blog/2011/03/03/wenn-der-adel-in-di…

Gruß
Kreszenz

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hi,

Groß.

Siehe dein eigener Link:

=========
Der frühere Rechtschreib-Duden hatte übrigens zwei weitere
Beispiele für diese Sondergruppe der Orthographie parat (siehe
20. Auflage, 1991, R 78): »Das Adelsprädikat ›von‹ wird am
Satzanfang mit großem Anfangsbuchstaben geschrieben, wenn es
ausgeschrieben ist; abgekürzt steht ein kleiner Buchstabe, um
Verwechslungen mit abgekürzten Vornamen zu vermeiden: Von
Bülow kommt später. Aber: v. Bülow kommt später«. (…) Die
Rechtschreibreform hat an diesem Regelteil prinzipiell nichts
geändert.

das war eben der frühere (i.s.v. ehemals gültige)…
also: klein.

mir ist das ja an sich herzlich egal, aber sätze wie „Van Beethoven wurde im Alter taub“ find ich unschön. mir ist das zu viel eingriff in den namen.

m.

Es bleibt bei groß

das war eben der frühere …

… der zwei Beispiele parat hatte. Das ist keine Aussage über die Gültigkeit - nur über die Beispiele. Man muß schon genau lesen und zitieren. Weiter unten heißt es dann explizit:

„Die Rechtschreibreform hat an diesem Regelteil prinzipiell nichts geändert.“

Der aktuelle Rechtschreibduden führt „von“ NICHT bei den Ausnahmen auf von der Großschreibung auf, der aktuelle Duden Bd 9, der sprachliche Zweifelsfälle etwas tiefer erklärt, schreibt explizit, daß „von“ am Satzanfang großgeschrieben wird.

Wir haben also eine Regel, die nicht nur nicht geändert wurde, sndern durch die aktuelle Literatur bestätigt wird - was brauchst Du noch?

also: klein.

Groß. Da beißt die Maus keinen Faden ab.

mir ist das ja an sich herzlich egal

Anscheind nicht. :smile:

Gruß,
Max

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