Satzbau und Bezug inbesondere

Hallo liebes Forum,

folgender angenommener Fall:

In den AGB einer Leasingfirma steht folgender Satz:

„Insbesondere übernimmt der Leasinggeber nicht die ff. Kosten, welche ausschließlich vom Kunden zu tragen sind für: Reparaturen an Sonderzubehör und Sonderausstattungen, INSBESONDERE Reparaturen an Klimaanlagen.“

Nun die Frage: Auf was bezieht sich das Wort „insbesondere“? Auf die Sonderausstattung oder wird damit allgemein darauf hingewiesen, dass Reparaturen an Klimaanlagen - unabhängig davon ob Sonderausstattung oder nicht - grundsätzlich nicht übernommen werden?

Vielen Dank schon mal und Gruß

Moin,

ich verstehe das so, daß Reparaturen an Klimaanlagen nicht übernommen werden. Sie werden hier als Sonderausstattung angesehen, auch wenn sie serienmäßig vorhanden sind.

Gruß

Kubi

Hmm, genau das ist der Punkt: Die Klima ist hier bereits serienmäßig enthalten und keine Sonderausstattung. Aber auf was bezieht sich das Wort „insbesondere“? Wenn sich dieses nur auf die Sonderausstattung bezieht, dann müsste die Klima-Reparatur durch den Leasinggeber übernommen werden.

Damit kommst du wohl nicht durch. Mit dem „insbesondere“ soll ja eben gesagt werden, daß Reparaturen an Klimaanlagen jedenfalls nicht bezahlt werden.

Was gesagt werden „soll“ und was gesagt „wird“, ist ja der springende Punkt. :smile: Wenn sich (rein grammatikalisch) das Wort „insbesondere“ nur auf die Sonderausstattung bezieht, dann muss der Leasinggeber dennoch die Klimaanlage bezahlen…

Hallo,

„Insbesondere übernimmt der Leasinggeber nicht die ff.
Kosten, welche ausschließlich vom Kunden zu tragen sind für:
Reparaturen an Sonderzubehör und Sonderausstattungen,
INSBESONDERE Reparaturen an Klimaanlagen.“

Nun die Frage: Auf was bezieht sich das Wort „insbesondere“?
Auf die Sonderausstattung oder wird damit allgemein darauf
hingewiesen, dass Reparaturen an Klimaanlagen - unabhängig
davon ob Sonderausstattung oder nicht - grundsätzlich nicht
übernommen werden?

das zweite. Dadurch dass hinter „insbesondere“ das „Reparaturen an“ wiederholt wird, ist das eindeutig eine beispielhafte Spezialisierung der „Reparaturen an Sonderzubehör und Sonderausstattungen“. Soll also auf gut Deutsch bedeuten: „man kann im Zweifel darüber streiten, was Sonderzubehör und Sonderausstattungen sind und was nicht, aber Klimaanlagen zählen wir explizit dazu. (Deren Reparaturen sind also vom Kunden zu tragen.)“

Soweit mein Verständnis als Informatiker; ob ein Jurist das genau so liest, weiß ich nicht, vermute es aber.

Viele Grüße,

Andreas