Wann ist ein Verb passivierbar?
Hallo Christine und alle anderen,
noch eine kleine Frage - bei meiner Suche im Internet komme
ich nicht weiter, da stoße ich nur auf transitives Verb oder
auf Kopulaverben, was aber in dem Fall ja nicht stimmen
dürfte.
Er hat Angst.
Das Verb „haben“ liegt hier als Vollverb in der unter folgendem Link genannten Bedeutung 3 „von etwas ergriffen/befallen sein“ vor.
http://www.canoo.net/services/Controller?input=haben…
Das Verb „haben“ hat immer eine obligatorische Akkusativergänzung.
http://www.canoo.net/services/Controller?dispatch=gl…
Das Verb „haben“ ist aber immer intransitiv, im Unterschied zum Verb „kosten“, das in der Bedeutung_1 und _2 ebenfalls eine obligatorische Akkusativergänzung hat und „intransitiv“ ist, also nicht im Passiv zu verwenden ist, während es in der Bedeutung_3 nur eine fakultative Akkusativergänzung hat und „transitiv“, also im Passiv verwendbar ist.
http://www.canoo.net/services/Controller?input=koste…
Meist haben transitive Verben in ihrer aktiven Form eine obligatorische Akkusativergänzung. Eine Ausnahme bilden „willkürliche“ Verben (soll heißen: Verben, die im Passiv die bewusste Entscheidung zu einer bestimmten Handlung ausdrücken):
„Jetzt wird wieder in die Hände gespuckt(, wir steigern das Bruttosozialprodukt)!“. Dieser Satz hat mangels Akkusativergänzung im entsprechenden Aktivsatz („Man spuckt in die Hände“) im Passiv noch nicht einmal ein Subjekt!
„Spucken“ hat im allgemeinen keine Akkusativergänzung. Nur wenn es sich um etwas anderes als Spucke/Speichel handelt, hält man die explizite Nennung der fakultativen Ergänzung beim Verb „spucken“ für erforderlich, z.B. bei „Blut spucken“.
Aber: Hier wird nicht gespuckt!
Hier wird nur ernsthaft über die deutsche Sprache diskutiert!
Wird hier gelacht?
Manchmal können sogar „unwillkürliche“ Verben mit der Valenz 1, ein Passiv bilden!
Hängt es überhaupt an der bewussten Entscheidung zu einer Handlung ab, ob ein Verb auch ohne obligatorische Akkusativergänzung ein Passiv bilden kann? Bei „Geschlechtsverkehr haben“ ist „haben“ ja doch auch (hoffentlich meist) ein „willkürliches“ Verb mit obligatorischer Akkusativergänzung und dennoch kann „Geschlechtsverkehr“ nicht „gehabt werden „, selbst von einem/einer Beteiligten nicht, der/die eine eher „passive“ Rolle übernimmt.
Ich bin da auch noch auf der Suche nach einer besseren Definition der Passivierbarkeit von Verben als der über das Kriterium der „bewussten/willkürlichen Entscheidung zur betreffenden Handlung“, auch wenn diese Definition in den meisten Fällen (von wenigen Ausnahmen abgesehen) doch greift.
Gruß Gernot