Satzungsänderung bei einem gemeinnützigen Verein bei Inanspruchnahme der Übungsleiterpauschale

Guten Abend,

ich habe mich jetzt einmal mit der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale beschäftigt da ich selbst ehrenamtlich im Verein tätig bin.
Muss jetz bei der Anwendung der Übungsleiterpauschale die Satzung hinsichtlich der Vergütung bei einem gemeinnützigen Verein geändert werden? Oder ist dies nur bei der der Anwendung der Ehrenamtspauschale notwendig damit der Verein die Gemeinnützigkeit nich verliert?
Sprich kann der Verein die Übungsleiter bereits vergüten auch wenn in der Satzung steht das der Verein gemeinnützig ist und es keine Vergütung gibt? Oder ist dies bedenkenlos erst nach Satzungsänderung möglich? Bei der Ehrenamtspauschale ist dies ja klar geregelt und steht auch so in diversen Anwendungsvorschlägen, bei der Übungsleiterpauschale bin ich jedoch noch nicht schlau geworden.

Hallo,

wenn ich es richtig verstanden habe, steht in der Satzung, dass alle Arbeiten ohne Vergütung verrichtet werden. Wenn sich das ändern soll, dann muss auch die Satzung m. E. geändert werden. Gemeinnützige Vereine können durchaus Angestellte etc. haben ohne die Gemeinnützigkeit zu verlieren.

Gruß
Ulrike