Guten Tag, liebe Experten und Leser.
Ein Gesangverein mit ca. 40 aktiven (gem. Chor) und etwa 110 passiven Mitgliedern will in seiner nächsten Mitgliederversammlung eine Satzungsänderung beschließen.
Leider nehmen seine passiven MG - mit ganz wenigen Ausnahmen - nur wenig Anteil am Vereinsgeschehen (so z.B. auch an der MG-Versammlung). Deshalb würde es Sinn machen, den Entwurf der neuen Satzung (mit entsprechender Kennzeichnung der entfallenden und neuen Texte) zusammen mit der Einladung nur den Chormitgliedern zuzustellen und die pass. MG in der Einladung zu bitten, im Falle des Interesses ein Exemplar anzufordern und außerdem darauf hinzuweisen, dass Exemplare an der MGV ausliegen werden.
Ist das zulässig oder könnte damit die Herbeiführung eines wirksamen Beschlusses letztlich verhindert werden?
Erhard
(Schriftführer)