Satzungsänderung - Formerfordernis der Einladung

Guten Tag, liebe Experten und Leser.
Ein Gesangverein mit ca. 40 aktiven (gem. Chor) und etwa 110 passiven Mitgliedern will in seiner nächsten Mitgliederversammlung eine Satzungsänderung beschließen.
Leider nehmen seine passiven MG - mit ganz wenigen Ausnahmen - nur wenig Anteil am Vereinsgeschehen (so z.B. auch an der MG-Versammlung). Deshalb würde es Sinn machen, den Entwurf der neuen Satzung (mit entsprechender Kennzeichnung der entfallenden und neuen Texte) zusammen mit der Einladung nur den Chormitgliedern zuzustellen und die pass. MG in der Einladung zu bitten, im Falle des Interesses ein Exemplar anzufordern und außerdem darauf hinzuweisen, dass Exemplare an der MGV ausliegen werden.
Ist das zulässig oder könnte damit die Herbeiführung eines wirksamen Beschlusses letztlich verhindert werden?

Erhard
(Schriftführer)

Ist das zulässig oder könnte damit die Herbeiführung eines
wirksamen Beschlusses letztlich verhindert werden?

Soweit auch nur die aktiven Mitglieder letztendlich über die Satzung abstimmen wäre dies zulässig. Soweit passiven/fördernden Mitgliedern jedoch satzungsgemäß auch das Recht eingeräumt wurde mit an Abstimmungen (hier auch über die Satzung) teilzunehmen gilt für sie auch dasselbe Formerfordernis bei der Einberufung wie für alle Aktiven.

ml.