Hallo!
Was sagt eurer Meinung eine Formulierung wie die folgende in einer kommunalen Satzung aus:
„… vom Grundstück aus und in der Breite in der es zu … anliegt“?
Ist das Betreffende von der Grundstücksgrenze aus oder ist das Grundstück selbst mit gemeint?
Hallo Semiramis,
Was sagt eurer Meinung eine Formulierung wie die folgende in
einer kommunalen Satzung aus:
ich guck mal in meine Kristallkugel
„… vom Grundstück aus und in der Breite in der es zu …
anliegt“?
Ist das Betreffende von der Grundstücksgrenze aus oder ist das
Grundstück selbst mit gemeint?
Ich würde sagen Grundstücksgrenze. Die Kristallkugel meint, es geht hier um einen Fussweg an der Strasse und somiot ist diese Interpretation i.O.
uuups, meine Kristallkugel ist gerade getrübt, wird also nix mit Lottozahlen. Vielleicht geht sie ja wieder, wenn du noch ein bisschen Butter bei de Fische tust (Zusammenhang für dein Zitat ?).
Ciao maxet.
Versteht das jemand anders? Wenn ja warum?
Ich würde sagen Grundstücksgrenze. Die Kristallkugel meint, es
geht hier um einen Fussweg an der Strasse und somiot ist diese
Interpretation i.O.
Aha, danke für diese Meinung.
uuups, meine Kristallkugel ist gerade getrübt, wird also nix
mit Lottozahlen. Vielleicht geht sie ja wieder, wenn du noch
ein bisschen Butter bei de Fische tust (Zusammenhang für dein
Zitat ?).
Eigentlich hatte ich bewußt gekürzt um möglichst objektive Meinungen zu dieser Formulierung zu bekommen.
Butter bei die Fische heißt, daß du den Sachverhalt von dem Beispiel erfahren willst, das mich interessieren würde? Das können wir gerne per Mail machen. (Wenn ja mail mir ruhig mal.) 
Oder habe ich ein entscheidendes Merkmal in meinem Beispiel vernachlässigt?
Gerne würde ich weitere Meinungen hören. Gibt es jemand der anderer Auffassung ist? Wie begründet er dies?