Satzverständnisproblem

huhu,

(3) Der Gewahrsam ist aufzuheben, sobald sein Zweck erreicht
ist. Er darf ohne richterliche Entscheidung nicht länger als
bis zum Ende des Tags nach dem Ergreifen aufrechterhalten
werden. …

Jetzt verstehe ich, warum Versicherungen nicht das zahlen, was man will. Es liegt nur an unseren Deutschkenntnissen:smile:

Das Problem stellt hier „nach dem Ergreifen“ bzw. „…Tag nach dem Ergreifen“ dar - je nach dem, was gemeint ist, kann beides jeweils ein Satzglied sein.

Man könnte dieses Problem einfach umgehen, indem man schreibt:

„…Er darf ohne richterliche Entscheidung nicht länger als bis zum Ende des Tages des Ergreifens aufrechterhalten werden.“

oder aber:

„…Er darf ohne richterliche Entscheidung nicht länger als
bis zum Ende des Tags nach dem Tag des Ergreifens aufrechterhalten
werden.“

oder aber: man muss einfach Anwalt sein:smile:

MfG:smile:
René

doch möglich
Moin, rené,

es ist aus diesem satz nicht erkennbar,welcher tag gemeint
ist.

das Datum nicht, bezogen auf das Ereignis aber schon - der Tag danach, 24 Uhr. Was ist an dem Satz denn so schwierig?

Zur Einstimmung empfehle ich „Maria ist 24. Sie ist doppelt so alt wie Anna war, als Maria so alt war wie Anna jetzt ist. Wie alt ist Anna?“

Gruß Ralf

Moin, Marion,

Warum lese ich den Satz anders als ihr?

manche Menschen tun sich nicht leicht, wenn Reihenfolgen zu beachten sind, dafür können sie hervorragend parallel arbeiten. Ob Du zu der Sorte gehörst, weiß ich natürlich nicht. Wo der Knackpunkt liegt, kann wohl nur der herausfinden, bei dem es knirscht.

Woran kann man erkennen, wie es gemeint ist?

Üben. Zum Beispiel an dem schönen Rätsel „Maria ist 24. Sie ist doppelt so alt wie Anna war, als Maria so alt war wie Anna jetzt ist. Wie alt ist Anna?“

Gruß Ralf

moin,

Was ist an dem Satz denn so schwierig?

nichts, aber „nach dem Ergreifen“ kann ein eigenes Satzglied sein - somit ist der Satz zweideutig.

mfg:smile:
rené

Hallo Boris,

danke für deine Ausführung.

Dein befragter Ausgangssatz, Gegenstand deines Postings, ist
wirklich ein-eindeutig: Er kann nicht missverstanden werden,

Könntest du mir bitte deine eindeutige Definition mitteilen?
Die geht für mich nämlich nicht hervor, da er ja für mich nicht eindeutig ist, und sich offensichtlich sogar die der deutschen Sprache sehr mächtigen nicht einig sind.

und die Äußerung seines Inhalts wäre kürzer nicht zu machen.
Auf ein Gegenbeispiel wäre ich sehr neugierig. Wie würdest du
ihn „in verständlichem Deutsch“ ausdrücken?

Ist der Tag des Ergreifens gemeint, könnte man dies so schreiben:
Er darf ohne richterliche Entscheidung nicht länger als bis zum Ende des Tags des Ergreifens aufrechterhalten werden. …

Ist darauf folgende Tag gemeint, könnte man so formulieren:
Er darf ohne richterliche Entscheidung nicht länger als bis zum Ende des Tags der auf das Ergreifen erfolgt aufrechterhalten werden. …

Undeutlicher wird es für mein bescheidees Verständnis dadurch jedenfalls nicht.

Gruß Marion

Moin, rené

„nach dem Ergreifen“ kann ein eigenes Satzglied
sein - somit ist der Satz zweideutig.

kann? Entweder ist das ein Satzglied oder es ist keines. Nehmen wir an, es sei eines: Aus

nicht länger als bis zum Ende des Tags nach dem Ergreifen
könnte dann zB

nicht länger als bis nach dem Ergreifen zum Ende des Tags
oder

nicht länger nach dem Ergreifen als bis zum Ende des Tags
werden. Dabei entstehen Sätze mit einem völlig anderen Sinn. Und dadurch wird der erste Satz zweideutig?

Gruß Ralf

Moin moin,

„nach dem Ergreifen“ kann ein eigenes Satzglied
sein - somit ist der Satz zweideutig.

kann? Entweder ist das ein Satzglied oder es ist keines.
Nehmen wir an, es sei eines: Aus

nicht länger als bis zum Ende des Tags nach dem Ergreifen
könnte dann zB

nicht länger als bis nach dem Ergreifen zum Ende des Tags
oder

nicht länger nach dem Ergreifen als bis zum Ende des Tags
werden. Dabei entstehen Sätze mit einem völlig anderen Sinn.

Vorsicht, du brichst ein anderes Satzglied auf…„nicht länger als bis zum Ende des Tags“ ist ein Satzglied.

Er darf ohne richterliche Entscheidung nicht länger als bis zum Ende des Tags nach dem Ergreifen aufrechterhalten werden.
Satzglieder:

Er
darf aufrechterhalten werden
ohne richterliche Entscheidung
nicht länger als bis zum Ende des Tags
nach dem Ergreifen

oder

Er
darf aufrechterhalten werden
ohne richterliche Entscheidung
nicht länger als bis zum Ende des Tags nach dem Ergreifen

mfg:smile:
rené

Zwecklos

Er
darf aufrechterhalten werden
ohne richterliche Entscheidung
nicht länger als bis zum Ende des Tags
nach dem Ergreifen

oder

Er
darf aufrechterhalten werden
ohne richterliche Entscheidung
nicht länger als bis zum Ende des Tags nach dem Ergreifen

Jetzt braucht’s nur noch den Unterschied zwischen 1. und 2., es sei denn, Zeilenschaltungen hätten für Dich eine grammatikalische Bedeutung. Aber lass mal gut sein, veieln Dank für Dein redliches Bemühen.

Gruß Ralf

Er
darf aufrechterhalten werden
ohne richterliche Entscheidung
nicht länger als bis zum Ende des Tags
nach dem Ergreifen

oder

Er
darf aufrechterhalten werden
ohne richterliche Entscheidung
nicht länger als bis zum Ende des Tags nach dem Ergreifen

Jetzt braucht’s nur noch den Unterschied zwischen 1. und 2.,

Durch den Tab wollte ich nur die beiden Streitfälle zum Ausdruck bringen. „nach dem Ergreifen“ kannst du in Bsp. 1 an den Anfang setzen, weil es ein eigenes Satzglied sein kann - somit ist dergleiche Tag gemeint.

Bsp.2: gleicher Satz, nur anderer Sinn - nächster Tag - unter der Bedingung: „nicht länger als bis zum Ende des Tags nach dem Ergreifen“ ist ein Satzglied und „nach dem Ergreifen“ ist zusätzlich keine nähere Erläuterung,die man mit einem Komma abtrennen könnte, wenn man wollte.

MfG:smile:
René