Hallo,
ich habe da eine Frage zu diesem Satzteil.
…nicht länger als bis zum Ende des Tags nach dem Ergreifen…
Bedeutet dies der heutige Tag, oder der folgende Tag?
Ich verstehe es eigentlich so, dass der heutige Tag gemeint ist.
Danke vorab Marion
Hallo,
ich habe da eine Frage zu diesem Satzteil.
…nicht länger als bis zum Ende des Tags nach dem Ergreifen…
Bedeutet dies der heutige Tag, oder der folgende Tag?
Ich verstehe es eigentlich so, dass der heutige Tag gemeint ist.
Danke vorab Marion
Servus Marion,
weder - noch. Gemeint ist der Tag nach dem Ergreifen.
Schöne Grüße
MM
…nicht länger als bis zum Ende des Tags nach dem
Ergreifen [einer Massnahme]
Hallo, Marion,
zum besseren Verständnis habe ich Dei Beispiel mal ein kleines bisschen erweitert.
Wir haben also ein Ereignis und eine anschließende, davon abhängige Frist
Also da kommt zuerst das Ereignis: Das Ergreifen einer Massnahme. Dann folgt ein Tag und dessen Ende bestimmt dan auch das Ende einer Frist.
Gruß
Eckard
Hallo Eckard,
…nicht länger als bis zum Ende des Tags nach dem
Ergreifen [einer Massnahme]
Also da kommt zuerst das Ereignis: Das Ergreifen einer
Massnahme. Dann folgt ein Tag und dessen Ende bestimmt dan
auch das Ende einer Frist.
danke!
Also ist der Tag danach gemeint.
Maßnahme am 1.1. 22 Uhr. Endes des Tags nach der Maßnahme wäre dann spätestens 23:59:99 Uhr des 2.2.
Logisch finde ich das aber nicht.
Zufällig geht es hier um die Maßnahme, dass eine Person ergriffen wurde *g*. Nochmals Danke!
Grüße Marion
PS:
Da wir im Deutschbrett sind, würde ich aber lieber Maßnahme, statt Massnahme schreiben 
Moin, Marion,
gestatte mir eine kleine Änderung:
…nicht länger als bis zum Ende des Tags nach dem Ergreifen…
Bedeutet dies der heutige Tag, oder der folgende Tag?
Weder noch, sondern das Ende des Tages, der auf den Tag des Ergreifens folgt (schlümmer geht’s nümmer) - wenn ich heute ergriffen
bin, gilt das „bis“ bis morgen um 24 Uhr.
Gruß Ralf
Hoi Ralf,
gestatte mir eine kleine Änderung:
…nicht länger als bis zum Ende des Tags nach dem
Ergreifen…Bedeutet dies der heutige Tag, oder der folgende Tag?
Weder noch,
*gggrrrrr* mit heute meinte ich natürlich, dass man heute als Ausgangszeit bdes Ergreifens nimmt und morgen dann entsprechend der Tag danach, also der folgende Tag ist *grummel*
sondern das Ende des Tages, der auf den Tag des
Ergreifens folgt (schlümmer geht’s nümmer) - wenn ich heute
ergriffenbin, gilt das „bis“ bis morgen um 24 Uhr.
Danke, aber logisch finde ich es immer noch nicht 
Es haißt ja, es gäbe keine dummen Fragen *gg*
Warum lese ich den Satz anders als ihr? Woran kann man erkennen, wie es gemeint ist?
Gruß Marion
Hallo Marion,
Da wir im Deutschbrett sind, würde ich aber lieber Maßnahme,
statt Massnahme schreiben
Das solltest Du auch machen, zumindest sagt das mein Duden (22. Aufl.).
Gruß Volker
Hoi Volker!
Das solltest Du auch machen, zumindest sagt das mein Duden
(22. Aufl.).
ICH mach das ja 
Der Techniklehrer meines Sohnes schrieb in einem Arbeitsblatt Vermassung statt Vermaßung.
Dummerweise habe ich in meinem Wahn als Hinweis für meinen Sohn (er hat eine schlechte RS) geschrieben: ‚Aufpassen! Vermaßung von Maß, sonst Masse‘.
Ich glaube ich überklebe das lieber wieder. Es kommt nie gut, Lehrer zu verbessern und sie es mitbekommen 
Gruß Marion
Hoi Martin.
Danke!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Dummerweise habe ich in meinem Wahn als Hinweis für meinen
Sohn (er hat eine schlechte RS) geschrieben: ‚Aufpassen!
Vermaßung von Maß, sonst Masse‘.
Ich glaube ich überklebe das lieber wieder. Es kommt nie gut,
Lehrer zu verbessern und sie es mitbekommen
Tja, das kommt auf das Verhältnis zum Lehrer an. Ich bin sicher, dass Du Recht hast, bin aber kein Sprachler, nur Physiker.
Vielleicht kannst Du ja den Kollegen ansprechen und Dich „als Dumme Unwissende in der neuen Rechtschreibung“ ausgeben und nachfragen.
Ich hoffe, dass Du den Text in den " " nicht falsch verstehst.
Ich schreibe z.B. auch „Potential“ noch mit „t“, das ist nach Duden im technischen/wissenschaftlichen Bereich erlaubt.
Gruß Volker
Der Techniklehrer meines Sohnes schrieb in einem Arbeitsblatt
Vermassung statt Vermaßung.Dummerweise habe ich in meinem Wahn als Hinweis für meinen
Sohn (er hat eine schlechte RS) geschrieben: ‚Aufpassen!
Vermaßung von Maß, sonst Masse‘.
Hallo Marion,
vielleicht steht die Verwendung von „Vermassung“ durch den Techniker in Zusammenhang mit „Erdung“. In diesem Falle wäre es richtig geschrieben. (Dieser Begriff existiert bei Technikern)
Grüße
Boris
nicht möglich
es ist aus diesem satz nicht erkennbar,welcher tag gemeint ist.
Hallo Marion,
…nicht länger als bis zum Ende des Tags nach dem Ergreifen…
Wickel die Sache doch von hinten auf:
a) Der Tag, an dem der Deutschlehrer ergriffen wurde (z.B. 28.5.)
b) Der Tag nach diesem Tag (dann: 29.5.)
c) Das Ende des Tages b) (==> Ende 29.5.)
Ist doch ganz einfach!
Grüße
Boris
Hallo,
wie chatairliner bin auch ich der Meinung, dass ein größerer Kontext gegeben sein muss, um den Satz eindeutig zu interpretieren, falls das überhaupt möglich ist.
Gruß, Wolfgang
Hi Boris,
vielleicht steht die Verwendung von „Vermassung“ durch den
Techniker in Zusammenhang mit „Erdung“. In diesem Falle wäre
es richtig geschrieben. (Dieser Begriff existiert bei
Technikern)
das kann hier definitiv ausgeschlossen werden, da es um die Grundkenntnisse des techn. Zeichnens geht.
Aber danke für den Hinweis!
Grüßli Marion
es ist aus diesem satz nicht erkennbar,welcher tag gemeint
ist.
Hoi,
na endlich jemand, dem es so geht wie mir. Sehr beruhigend sich nicht allein zu fühlen 
Grüße Marion
Hallo Wolfgang,
wie chatairliner bin auch ich der Meinung, dass ein größerer
Kontext gegeben sein muss, um den Satz eindeutig zu
interpretieren, falls das überhaupt möglich ist.
ich bin ja wirklich froh, dass es einem Oberstudienrat der Deutsch unterrichtet, auch so geht 
Ich frage mich schon lange, warum Juristen nicht einfach verständliches Deutsch sprechen und schreiben können.
Nachfolgend der Originaltext. Ich bezweifle aber, dass das wirklich weiter bringt:
(3) Der Gewahrsam ist aufzuheben, sobald sein Zweck erreicht ist. Er darf ohne richterliche Entscheidung nicht länger als bis zum Ende des Tags nach dem Ergreifen aufrechterhalten werden. …
Zusatzfrage: Fehlen da Kommata, oder ist das korrekt so?
Danke Marion
Hoi,
Ich hoffe, dass Du den Text in den " " nicht falsch verstehst.
Dooooch, natürlich, wieso sollte ich auch nicht? Nur wegen diesen beiden komischen kleinen und hochgestellten Doppelstrichen? Pah, da könnte ja jeder kommen und sich rausreden wollen 
Ich schreibe z.B. auch „Potential“ noch mit „t“, das ist nach
Duden im technischen/wissenschaftlichen Bereich erlaubt.
Das passiert mir auch. Teilweise kenne ich die neuen Schreibweisen gar nicht, teilweise widerstreben mir einige und ich schreibe sie trotzdem wie früher. Z.B. Delphin, oder Photo.
Andererseits finde ich z. B. Fass, dass, und Schloss wieder schlüssig, es mit ss, statt mit ß zu schreiben.
Offenbar hat sich die neue RS auch nicht wirklich durchgesetzt. zumindest in der Presse wird sie nicht konsequent angewandt. Und manch Lehrer (sogar bei Deutschlehrern erlebte ich das schon) fallen auch in die alte Schreibweise zurück.
Übel finde ich, dass bei uns in BW Rechtschreibfehler auch in Fächern wie Mathe, Physik, Bio bewertet werden und die Note verschlechtern.
Das bedeutet, dass ein 1-er Schüler mit mieser Rechtschreibung bei Textaufgaben keine 1 bekommen kann. Der Sinn erschließt sich mir nicht.
Ich bin zwar nicht die schlechteste in Rechtschreibung, und als richtig gut würde ich mich auch nicht bezeichnen. Aber manche Dinge weiß ich einfach.
Gruß Marion
Hallo Marion,
Ich frage mich schon lange, warum Juristen nicht einfach
verständliches Deutsch sprechen und schreiben können.
Jetzt muss ich aber protestieren! Ich bin von Ausbildung und Berufes wegen mit den verschiedensten Textsorten vertraut, und ich kann dir versichern, dass, von rein denotativen Ausdruckssystemen abgesehen, die Sprache der Juristen die verständlichste ist. Zumindest im Sinne der Eindeutigkeit (, was die bloße Sprache betrifft). Vergleiche dazu die Alltagssprache! Oder die karikaturistischen Leistungen der Mannheimer Redaktion!
Nachfolgend der Originaltext. Ich bezweifle aber, dass das
wirklich weiter bringt:
(3) Der Gewahrsam ist aufzuheben, sobald sein Zweck erreicht
ist. Er darf ohne richterliche Entscheidung nicht länger als
bis zum Ende des Tags nach dem Ergreifen aufrechterhalten
werden. …Zusatzfrage: Fehlen da Kommata, oder ist das korrekt so?
Nein. Es fehlen keine Kommata. Man kann aber zwei Kommata setzen: „Er darf, ohne richterliche Entscheidung, nicht länger […] aufrechterhalten werden.“
Indessen ist der Sinn dann natürlich nicht mehr der gleiche. Die Satzformulierung im angegebenen Beispiel beinhaltet eine Einschränkung, die durch die beiden Kommata gekennzeichnet wird. Dies drückt sich auch im Sprechen aus.
Dein befragter Ausgangssatz, Gegenstand deines Postings, ist wirklich ein-eindeutig: Er kann nicht missverstanden werden, und die Äußerung seines Inhalts wäre kürzer nicht zu machen. Auf ein Gegenbeispiel wäre ich sehr neugierig. Wie würdest du ihn „in verständlichem Deutsch“ ausdrücken?
Verwundert
Boris
Dein befragter Ausgangssatz, Gegenstand deines Postings, ist
wirklich ein-eindeutig:
allerdings nicht ein-eindeutig…
…„Nach dem Ergreifen darf er ohne richterliche Entscheidung nicht
länger als bis zum Ende des Tags aufrechterhalten
werden.“…
…und schwupp hast du aus einem Satzglied 2 gemacht. Somit stellt sich die hochwissenschaftliche und oftmals unbeantworte Frage: Ehm, wie jetzt?
„Länger als bis zum Ende des Tags nach dem Ergreifen darf er ohne
richterliche Entscheidung nicht aufrechterhalten werden.“
Hier hätte man eine feste Diskussionsbasis, die da lautet: das Verb steht immer an 2ter Stelle und somit wäre alles vor dem Verb 1 Satzglied. Es wäre also der Tag nach dem Ergreifen gemeint…weeeeeeenn man jetzt nicht mit dem Argument käme, „nach dem Ergreifen“ wäre eine nähere Erläuterung ohne Komma…und schwupp -gleiches Problem.
oder:
„Länger als bis zum Ende des Tags, nach dem Ergreifen, darf er ohne
richterliche Entscheidung nicht aufrechterhalten werden.“
Jetzt wäre der Tag gemeint, an dem ergriffen wurde, denn „nach dem Ergreifen“ ist nur eine nähere Erläuterung.
ein kleiner Satz für einen Juristen, ein großer für Deutschland…
MfG:smile:
René