…wenn in einem mietvertrag steht"bei auszug sind die überlassenen räume
im sauberem zustand vollständig geräumt herauszugeben"
muss der mieter dann alle tapeten abmachen,weiss streichen,und alles
neu renovieren?
Besenrein oder mit staubsauger durch & kein Dreck / Müll zu hinterlassen, ebenso alle Möbel / Gegenstände die dem Mieter gehören wieder zu entfernen.
Wenn tapeziert wurde hilft oftmals ne kurze Rücksprache, ob die drinnen bleiben können.
Wie ist es vermerkt " renovierung bei Einzug" oder " renovierung bei Auszug" ?
Hast Du die Wohnung gestrichen bei Einzug (weiß )? Dann brauchst Du sie nicht bei Auszug zu streichen
Hast Du die Wohnung bei Einzug gestrichen (weiß) vorgefunden,so musst Du die WOhnung im selben Zustand wieder verlassen.
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Hallo,
mal Grundsätzliches
Tapeten muss er nur abmachen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder der Mieter hat mehr als viermal die Tapeten überstrichen. Ob er und wie weit renovieren muss, also weiss streichen muss, richtet sich nach dem Mietvertrag. Am Ende dieses Brett steht ein Hinweis "Was ich wissen muss ". Schau da mal nach.
Grüsse Günter
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