moings…
hat sich die Gesetzeslage nicht geändert, das ich als Hörer
alles empfangen darf, der Funkbetreiber allerdings seine
Nachricht entsprechend verschlüsseln muß? Habe ich so in
Erinnerung…
Nein, ganz und gar nicht…
Oder darf ich nicht mit dem Scanner mithören, wenn in der
Nachbarchaft ein analoges Funktelefon benutzt wird?
Absolut nicht…
Zum einen ist das durch § 86 TKG verboten und bei dem analogen
Telefon kommt noch die Verletzung des nichtöffentlich
gesprochenen Wortes nach STGB zum tragen (da weiss ich den
genauen § nicht…)
§ 86
Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen
Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden. Der
Inhalt solcher Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht,
auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 85 besteht, anderen nicht
mitgeteilt werden. § 85 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Recht, Funkaussendungen zu empfangen, die für die Allgemeinheit
oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, sowie das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten
auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.
BOS-Funk (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst etc.) ist ein
NömL, das ist ein Nicht öffentlicher mobiler Landfunkdienst…
Servutz
Stephan