Scannerliste für Niedersachsen

Hallo, und schönen 3ten Advent.

Ich habe einen Scanner (UBC 60XLT-1)bekommen, und weiss eigendlich gar nicht so recht damit anzufangen.
Kann mir jemand sagen wo ich Frequenzlisten für den Bereich Niedersachsen (Oldenburg) bekomme, und was es da alles so gibt?
Ich glaube er scannt den Bereich 66 - 512 MHz
Leider habe ich überhaupt keine Ahnung von diesem Ding, und würde mich freuen wenn ihr mir helfen könntet.
Danke, und Gruß…
Sascha

Hallo Sascha
bei Http://www.conrad.de
gibt es einiges an Büchern und Listen.
Im Franzis Verlag unter ISBN 3-7723-0410-9 Buch anschauen
Ist die Sendertabelle von Schneider/Freyer zu haben.
Im Siebel Verlag unter ISBN 3-89632-024-6 Buch anschauen
Wolf Siebel UKW-Sprechfunk Scanner Handbuch.
Allerdings ist unter dieser ISBN Nr. die Ausgabe 1998 erhältlich, neuere Ausgabe wird wahrscheinlich schon vorliegen.
Wenn Du Dich beeilst, und hast die Bücher schnell, kannst Du noch den Weihnachtsmann abhören. :smile:))
Unter http://www.google.de eingeben „Darc“ Deutscher Amateur Radio Club, da ist noch eine Menge zu finden.
Schönen 3. Advent noch, wenn Du denn jetzt noch Zeit dazu hast.
Gruß
Dirk M.

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nachtrag.
http://www.amazon.de
Suchbegriff Wolf Siebel
Gruß
Dirk M.

Hi!

Ich weiß genau: Ich bekomme auf diesen Artikel hin wieder die gleichen Mails wie immer: „Spielverderber“, „Paragraphenreiter“, „Darf man nicht immer so eng sehen…“ usw.

ABER:
Das Abhören Nicht-Öffentlicher Funkdienste, z.B. Polizei-, Rettungsdienst-, Feuerwehrfunk IST strafbar!
DEFINITIV!

Du darfst den Scanner besitzen und betreiben, aber nicht alles, was du empfangen kannst, darfst du empfangen. (Mein Auto kann über 200km/h fahren - ich darf´s trotzdem innerorts net!)

Was du z.B. Empfangen darfst sind Radioprogramme, auf UKW von 88-108MHz oder auf Kurz-/Mittel-/Langwelle (die Frequenzen dazu findest du z.B. in den vorher genannten Büchern). Außerdem ist Amateurfunk frei zum Mithören für Jedermann. Diese Frequenzen dürften sich z.B. auf der Seite http://www.darc.de unter dem Stichwort „Bandpläne“ finden lassen.

Sven

Hallo Sven,

wer sagt denn etwas anderes.
Mit einer solchen Liste kannst Du aber sofort erkennen, das die eventuell eingestellte Frequenz durch einen Sender belegt, den Du nicht hören darftst.
Somit dient diese Liste doch zur Sicherheit eines jeden Benutzers.:wink:
Gruß
Dirk M.

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1 Like

Hi,
hat sich die Gesetzeslage nicht geändert, das ich als Hörer alles empfangen darf, der Funkbetreiber allerdings seine Nachricht entsprechend verschlüsseln muß? Habe ich so in Erinnerung…
Oder darf ich nicht mit dem Scanner mithören, wenn in der Nachbarchaft ein analoges Funktelefon benutzt wird?
Markus

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Hallo MArkus,
da muß ich leider passen.
Den genauen Gesetzestext habe ich nicht.
Gruß
Dirk M.

Hi,
hat sich die Gesetzeslage nicht geändert, das ich als Hörer
alles empfangen darf, der Funkbetreiber allerdings seine
Nachricht entsprechend verschlüsseln muß? Habe ich so in
Erinnerung…
Oder darf ich nicht mit dem Scanner mithören, wenn in der
Nachbarchaft ein analoges Funktelefon benutzt wird?
Markus

moings…

hat sich die Gesetzeslage nicht geändert, das ich als Hörer
alles empfangen darf, der Funkbetreiber allerdings seine
Nachricht entsprechend verschlüsseln muß? Habe ich so in
Erinnerung…

Nein, ganz und gar nicht…

Oder darf ich nicht mit dem Scanner mithören, wenn in der
Nachbarchaft ein analoges Funktelefon benutzt wird?

Absolut nicht…

Zum einen ist das durch § 86 TKG verboten und bei dem analogen
Telefon kommt noch die Verletzung des nichtöffentlich
gesprochenen Wortes nach STGB zum tragen (da weiss ich den
genauen § nicht…)

§ 86
Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen
Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden. Der
Inhalt solcher Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht,
auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 85 besteht, anderen nicht
mitgeteilt werden. § 85 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Recht, Funkaussendungen zu empfangen, die für die Allgemeinheit
oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, sowie das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten
auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.

BOS-Funk (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst etc.) ist ein
NömL, das ist ein Nicht öffentlicher mobiler Landfunkdienst…

Servutz
Stephan