Jetzt mach aber mal halblang! Da frag ich mich doch glatt, wie
du wohl in der Lage warst, dein Schreiben korrekt zu
adressieren!
wow. wenn du mich schon so anschreist, mußt du dir ja mit aaron heftige kämpfe liefern! huiuiui. also nochmal:
mein schreiben konnte ich korrekt adressieren, weil ich im sozialamt vor verschlossenen türen stand und meinen brief dann in den an der tür hängenden briefkasten gesteckt hab. zufrieden?
Das ist, als ob du nur drauf gewartet hast, mal wieder über
irgendwelche Behörden zu meckern.
*gähn* vernünftigerweise sollt ich deinen kommentar eigentlich ignorieren, aber gut.
ich gehör wohl zu denen, die am wenigsten über behören meckern. mir sowas zu unterstellen, nur weil ich mich frage, ob es in deutschland nicht möglich ist, einen amtsgang schriftlich zu erledigen, is doch nicht grad die feine art, hm?
würd ich gern machen, wenn die nummer im telefonbuch stehen
würd.
Tach auch
was mag das für eine dubiose Behörde sein, die nicht im Telefonbuch steht???
Mal ährlich: In NRW ist die Gemeindeverwaltung für Sozialhilfe zuständig. Wenn ich die Telefonnummer des Amtes nicht kenne (wer tut das schon) rufe ich die Zentrale der gemeinde an und lass mich weiterverbinden. Dabei sollte man ziemlich genau wissen, mit welcher Stelle man sprechen will, da man ansonsten öfter weiterverbunden wird.
dass das Sozialamt auf dein Schreiben nicht geantwortet hat, finde ich auch nicht ganz korrekt, aber warum man dir den Antrag nicht zuschickt, kann ich mir schon erklären. Ich habe selbst schon Hunderte von Gebührenbefreiungen erteilt, und ich weiß, dass die meisten „Laien“ (nicht negativ gemeint) diese Formulare falsch bzw. unvollständig ausfüllen. Dann müsste das Formular so lange hin und her geschickt werden, bis es richtig ausgefüllt ist. Daher wurde bei uns das Formular grundsätzlich vom Sachbearbeiter ausgefüllt. Der zweite Grund ist, dass der Sachbearbeiter ja auch prüfen muss, ob du überhaupt Anspruch auf die Befreiung hast, also musst du deine Immatrikulationsbescheinigung und deine Einkommensnachweise vorlegen. Diese Sachen würden bei den meisten Anträgen (bei deinem vielleicht nicht, aber wer weiß schon, welche Unterlagen er mitschicken müsste?) fehlen, so dass die ganze Sache in ziemlich viel Aufwand ausarten würde. Das ist wahrscheinlich der Grund, warum eine persönliche Vorsprache erwünscht ist.
Ich habe allerdings in Ausnahmefällen auch Antragsformulare verschickt, allerdings habe ich dann vorher nach telefonischen Angaben des Antragstellers das Formular ausgefüllt, es ihm zur Unterschrift zugeschickt und ihm auch gesagt, welche Nachweise er mir zuschicken muss.
Versuch es doch mal auf diesem Weg, falls du inzwischen die Telefonnummer herausbekommen hast
dass das Sozialamt auf dein Schreiben nicht geantwortet hat,
finde ich auch nicht ganz korrekt,
ich auch net.
aber warum man dir den
Antrag nicht zuschickt, kann ich mir schon erklären. Ich habe
selbst schon Hunderte von Gebührenbefreiungen erteilt, und ich
weiß, dass die meisten „Laien“ (nicht negativ gemeint) diese
Formulare falsch bzw. unvollständig ausfüllen. Dann müsste das
Formular so lange hin und her geschickt werden, bis es richtig
ausgefüllt ist. Daher wurde bei uns das Formular grundsätzlich
vom Sachbearbeiter ausgefüllt.
manche formulare sind aber auch ziemlich undurchsichtig für nicht-beamte.
Das ist wahrscheinlich der Grund, warum eine persönliche
Vorsprache erwünscht ist.
tja. dann werd ich wohl oder übel nochmal hingehen müssen.
Ich habe allerdings in Ausnahmefällen auch Antragsformulare
verschickt, allerdings habe ich dann vorher nach telefonischen Angaben des Antragstellers das Formular
ausgefüllt, es ihm zur Unterschrift zugeschickt und ihm auch
gesagt, welche Nachweise er mir zuschicken muss.
Versuch es doch mal auf diesem Weg, falls du inzwischen die
Telefonnummer herausbekommen hast