Hallo yuschuf
Ich kann Schorsch’s (an sich komplette) Antwort noch ergänzen. Die Regel vom Schlagen „im Vorübergehen“ (=en passant auf deutsch) macht immer wieder Probleme. Um sich diese besser einzuprägen ist es hilfreich die Entstehung der Regel zu kennen:
Früher durften die Bauern grundsätzlich nur ein Feld vorwärts ziehen.
Bauern, die auf der Nachbarlinie entgegenkamen, konnten diesen auflauern und ein Vorüberziehen verhindern. Nachdem der Doppelschritt eingeführt wurde, wurde das ungestrafte passieren des entgegenkommenden Bauern möglich. Da man dies nicht wollte, wurde diese Regel eingeführt, wonach der auflauernde Bauer so tun darf als sei der, von der Grundlinie gestartete Bauer nur ein Feld vorangezogen, und diesen entsprechend schlagen.
Gruß Arnold
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