Schadeen Duschtür und Wandffeuchtigkeit

Guten Tag meine Damen und Herren,
Folgendes möchte ich schildern.
Im März sind wir in eine neue Wohnung gezogen dort war die Duschtür ein kleiner Sprung drin ich wollte sie ausgetauscht haben aber Vermieter sagte mir das wäre von mir selbst zu beheben oder sie belassen es so.
Nun hatte ich herum Telefoniert und man sagte mir das diese Größe der Duschschiebetür nicht mehr geben würde und auch die Leute vom geschäft sagten mir das es vom Ver- und nicht vom Mieter zu tragen wäre die kosten!

Was stimmt nun ?
Meines wissens ist es auch vom Vermieter zu tragen weil es ja die kosten einer kleinreperatur sprängen würde.
Der Riss ist übrigends vom Vormieter.

  1. Vor kurzen habe ich im Büro (bei uns hat es in den letzten Wochen Stark geregnet ) an einer Wand gesehen, nachdem ich von einer Geschäftreise wieder kam, das an der schräge ein Kleiner 10x10cm großer Fleck war und genau wo die Tapeten Naht war ein läufer der der aber schon angetrocknet war ( ca. 30 cm runter ) war.
    Jetzt war die Hausverwaltung da und meinte das wäre keine Feuchtigkeit sondern Tapenetkleister der anscheinen erst jetzt rauskam . Haben eine Messung durchgeführ mit so einem Gerät wo bei der stelle 56 gemessen wurde und an den trockenen ca, 33 keine ahnung wie man die masseinheit nennt.
    Ja nee ist klar nach fast 7 Monaten und nachedem ich in der wohnung bin und davor die wohnung 5 Monateleer war

Also was kann ich tun.

Im März sind wir in eine neue Wohnung gezogen dort war die
Duschtür ein kleiner Sprung drin ich wollte sie ausgetauscht
haben aber Vermieter sagte mir das wäre von mir selbst zu
beheben oder sie belassen es so.

Erstbezug eines Neubaus? Sprung war bei der damaligen Besichtigung der Wohnung noch nicht vorhanden?

Sofern es sich nicht um einen Neubau handelt, muss man mit kleineren Schäden und Gebrauchsspuren in der Wohnung rechnen. Offensichtlich sind die Ansprüche des Mieters etwas realitätsfremd…

Nun hatte ich herum Telefoniert und man sagte mir das diese
Größe der Duschschiebetür nicht mehr geben würde und auch die
Leute vom geschäft sagten mir das es vom Ver- und nicht vom
Mieter zu tragen wäre die kosten!

Bekanntlich verfügen „Leute vom Geschäft“ mindestens über das zweite Staatsexamen in Jura. Wenn Dir Dein Tankwart Tipps in Gesundheitsfragen gibt, glaubst Du das dann auch?

Was stimmt nun ?
Meines wissens ist es auch vom Vermieter zu tragen weil es ja
die kosten einer kleinreperatur sprängen würde.

Wir reden hier aber nicht von einem Schaden, der die Nutzungsmöglichkeiten der Wohnung einschränkt, sondern von einem kosmetischen Problem.

Die Instandsetzungspflicht des Vermieters ergibt sich aus § 535 BGB:

Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.

Der Riss ist übrigends vom Vormieter.

Also kein Neubau…

Solange die Duschtür nutzbar ist und keine Verletzungsgefahr o.ä. besteht, ist der „zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand“ gegeben. Somit kein Anspruch.