Schaden am Firmenwagen bei Privatfahrt

Hallo,

folgender - hypothetischer - Fall sei gegeben:

Ein AN erhält laut Arbeitsvertrag einen Dienstwagen, der ihm auch zur uneingeschränkten privaten Nutzung zur Verfügung steht.

Während einer solchen Privatfahrt verursacht der AN einen Schaden - sowohl am Dienstwagen als auch einen Sachschaden bei einem Dritten.

„Normalerweise“ ist dies ja ein Fall für die Kfz-Haftpflicht als auch die Kaskoversicherung des Fahrzeugs.

Wäre der Schaden bei einer dienstlichen Fahrt passiert, könnte (!!) aber auch noch ggf. eine Arbeitnehmerhaftung in Betracht kommen, so dass der AG den AN in Haftung/Regress nehmen könnte.

Wie ist dies hier zu sehen? Einerseits wär es zwar ein Dienst wagen, die Fahrt aber wäre privat. Könnte dennoch eine AN-Haftung in Betracht kommen?
Würde sich etwas an der rechtlichen Betrachtung ändern, wenn die - ebenfalls fahrberechtigte - Ehefrau des AN´s den Schaden verursacht hätte?

Vielen Dank für jede fundierte Info!!!

Viele Grüße
Camelot

Servus,

ist das in Deinem hypothetischen Fall nicht in Vertrag zum Dienstwagen geregelt?

Interessant hierzu dieser Artikel:
http://www.bwr-media.de/personal-arbeitsrecht/728_ha…

Gruß,
Sax

Hallo Sax76,

zunächst einmal herzlichen Dank für den interessanten Link.

ist das in Deinem hypothetischen Fall nicht in Vertrag zum
Dienstwagen geregelt?

Nein, es heisst lediglich: „Der AN erhält einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung.“
Steuerlich wird das Fahrzeug nach der „1-%-Regel“ behandelt. Sämtliche Kosten (Sprit, Versicherung, Reparaturen, Wartung) trägt der AG.

Ansonsten sei angenommen, dass keine weitere Regelung - auch nicht zur Nutzung durch Ehepartner/Lebensgefährte/etc. - bestünde.

Die Info aus dem Link lese ich unter anderem so, dass der AG zwar entsprechende Regeln zu Schäden während der Privatnutzung vereinbaren KANN. Wenn aber nix vereinbart ist, kann er auch nicht regressieren, richtig?

Viele Grüße
Camelot

Servus,

also ich verstehe den Artikel so, dass erst einmal die Gerichte hier sehr unterschiedliche Ansichten haben und man daher in einer Grauzone ist.

Wahrscheinlich wird aber der AG ohne zusätzliche Regelungen nicht mehr Schadensersatz verlangen können als bei einer dienstlichen Fahrt.

D.h. bei leichter Fahrlässigkeit trägt der AG alle Kosten, bei schwerer Schuld des Fahrers immer mehr anteilig auch der AN.

Gruß,

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