Schaden am Kfz

Hallo liebe Auskenner,

folgendes Problem: Ein selbständiger Chauffeur hat mit dem Fahrzeug eines Kunden einen selbstverschuldeten Unfall, an beiden beteiligten Fahrzeugen entsteht Sachschaden. Dieses Risiko kann der selbständige Chauffeur nicht versichern, richtig?
Der Kunde will natürlich seinen Schaden ersetzt haben. Meines Wissens müsste er jetzt erst mal seine Haftpflicht- bzw. Kaskoversicherung in Anspruch nehmen. Der Chauffeur müsste nun die eventuelle Selbstbeteiligung sowie den Schaden, der dem Kunden durch die Höherstufung entsteht, ausgleichen, nicht wahr? Muss der Kunde nachweisen, wie hoch der Schaden durch die Höherstufung ist oder wie wird das berechnet?
Angenommen, der Schaden am Kundenwagen ist ziemlich gering, z.B. eine zerbeulte Stoßstange. Der Kunde möchte seine Kasko nicht in Anspruch nehmen bzw. hat eine höhere Selbstbeteiligung… Die betreffende Stoßstange hatte schon mehrere Lackschäden (was der Kunde auch nicht bestreitet). Muss der Chauffeur nun eine komplett neue Stoßstange bezahlen oder nur einen Teil des Wertes?

Danke für eure Tipps vom HariBoo!

Hallo liebe Auskenner,

folgendes Problem: Ein selbständiger Chauffeur hat mit dem
Fahrzeug eines Kunden einen selbstverschuldeten Unfall, an
beiden beteiligten Fahrzeugen entsteht Sachschaden. Dieses
Risiko kann der selbständige Chauffeur nicht versichern,
richtig?

Nach meinen Informationen ist das so richtig.

Der Kunde will natürlich seinen Schaden ersetzt haben. Meines
Wissens müsste er jetzt erst mal seine Haftpflicht- bzw.
Kaskoversicherung in Anspruch nehmen. Der Chauffeur müsste nun
die eventuelle Selbstbeteiligung sowie den Schaden, der dem
Kunden durch die Höherstufung entsteht, ausgleichen, nicht
wahr? Muss der Kunde nachweisen, wie hoch der Schaden durch
die Höherstufung ist oder wie wird das berechnet?

Richtig. Der Geschädigte kann von seiner Versicherung einen Nachweis verlangen, wie hoch der Mehrbeitrag ist, welcher durch diesen Schadenfall entsteht. Hacken an dieser Sache ist, das dem Geschädigten z.B. mitgeteilt wird, das unter gleichbleibenden Bedingungen und gleichem Fahrzeug usw. der Schadenmehraufwand für die nächsten 15 Jahre XX € beträgt. Hat er sich diese XX Euro nun von dem Schädiger geben lassen, so ist der Schaden abgegolten. Der Geschädigte nimmt nun 1 Jahr später die Kasko raus, zahlt also keinen erhöhten Kasko Beitrag mehr und ist fein raus, weil er ja den Mehrbeitrag schon kassiert hat.

Aus diesem Grunde sieht die Praxis aufwendigerweise so aus:

Geschädigte holt sich jedes Jahr eine Bescheinigung, wie hoch der aktuelle Mehraufwand für das laufende Jahr ist und reicht diese zur Erstattung beim Schädiger ein.
Nachteil: Der kommt in 10 Jahren noch an
Vorteil: Sehr kleine Beträge und ggf. ist es dem Geschädigten zuviel da hinterher zu laufen, so das man evtl doch schnell ruhe vor Ihm hat und somit viel Geld spart.

Angenommen, der Schaden am Kundenwagen ist ziemlich gering,
z.B. eine zerbeulte Stoßstange. Der Kunde möchte seine Kasko
nicht in Anspruch nehmen bzw. hat eine höhere
Selbstbeteiligung… Die betreffende Stoßstange hatte schon
mehrere Lackschäden (was der Kunde auch nicht bestreitet).
Muss der Chauffeur nun eine komplett neue Stoßstange bezahlen
oder nur einen Teil des Wertes?

Vorschäden sind ein Fall für sich. Denke da kommt man nur über Gutachten zu einer gerechten Lösung oder mit einem offenen Wort unter 4 Augen, was ich für sinnvoller halte.

Danke für eure Tipps vom HariBoo!

Keine Ursache, hoffe konnte alle Klarheiten beseitigen :smile:

Gruß

Martin

Hallo HariBo,

ich schlage vor, dass - bevor man die Fragen der Schadenregulierung klärt - zunächst einmal den Hintergrund der Haftung bzw. etwaiger Haftungsansprüche näher beleuchtet.

Hallo liebe Auskenner,

folgendes Problem: Ein selbständiger Chauffeur hat mit dem
Fahrzeug eines Kunden einen selbstverschuldeten Unfall, an
beiden beteiligten Fahrzeugen entsteht Sachschaden.

Wenn ich das richtig verstehe, fährt der Chauffeur das Fahrzeug des Kunden doch sicherlich nicht nur mit dessen Einwilligung, sondern sogar in dessen Auftrag, oder?
Besteht denn zwischen den beiden ein entsprechender (schriftlicher) Vertrag und wie ist dieser ausgestaltet?
Hier beginnt nämlich aus meiner Sicht das Problem. Die Frage ist, ob der Chaffeur überhaupt zur Haftung herangezogen werden kann?
Dazu müßte man die näheren Hintergründe und Fakten kennen.

Insofern ist das schon fast ein Thema für das Rechtsfragen-Board.

Dieses Risiko kann der selbständige Chauffeur nicht versichern,
richtig?

So wie es hier dargestellt ist, ist davon auszugehen (Annahme).

Der Kunde will natürlich seinen Schaden ersetzt haben. Meines
Wissens müsste er jetzt erst mal seine Haftpflicht- bzw.
Kaskoversicherung in Anspruch nehmen. Der Chauffeur müsste nun
die eventuelle Selbstbeteiligung sowie den Schaden, der dem
Kunden durch die Höherstufung entsteht, ausgleichen, nicht
wahr? Muss der Kunde nachweisen, wie hoch der Schaden durch
die Höherstufung ist oder wie wird das berechnet?
Angenommen, der Schaden am Kundenwagen ist ziemlich gering,
z.B. eine zerbeulte Stoßstange. Der Kunde möchte seine Kasko
nicht in Anspruch nehmen bzw. hat eine höhere
Selbstbeteiligung… Die betreffende Stoßstange hatte schon
mehrere Lackschäden (was der Kunde auch nicht bestreitet).
Muss der Chauffeur nun eine komplett neue Stoßstange bezahlen
oder nur einen Teil des Wertes?

Wie gesagt, ohne grundsätzliche Klärung der Haftungsfrage, schwer (gar nicht?) zu beantworten.

Danke für eure Tipps vom HariBoo!

Trotzdem schöne Grüße
Frank Hackenbruch

Hallo Martin,

grundsätzlich würde ich es wohl auch so vorziehen… aber wie handhaben, wenn der „Kunde“ zwischenzeitlich selber einen Schaden eigenverschuldet erlebt?

Gruß
Marco

Hallo HariBo,

ich schlage vor, dass - bevor man die Fragen der
Schadenregulierung klärt - zunächst einmal den Hintergrund der
Haftung bzw. etwaiger Haftungsansprüche näher beleuchtet.

Hallo liebe Auskenner,

folgendes Problem: Ein selbständiger Chauffeur hat mit dem
Fahrzeug eines Kunden einen selbstverschuldeten Unfall, an
beiden beteiligten Fahrzeugen entsteht Sachschaden.

Wenn ich das richtig verstehe, fährt der Chauffeur das
Fahrzeug des Kunden doch sicherlich nicht nur mit dessen
Einwilligung, sondern sogar in dessen Auftrag, oder?
Besteht denn zwischen den beiden ein entsprechender
(schriftlicher) Vertrag und wie ist dieser ausgestaltet?
Hier beginnt nämlich aus meiner Sicht das Problem. Die Frage
ist, ob der Chaffeur überhaupt zur Haftung herangezogen werden
kann?
Dazu müßte man die näheren Hintergründe und Fakten kennen.

Insofern ist das schon fast ein Thema für das
Rechtsfragen-Board.

Genau das ist das Problem. es gibt nähmlich keinen schriftlichen Vertrag und auch mündlich wurde zu diesem Thema nichts vereinbart. Denke aber, ich werde deinen Tipp aufnehmen und die Frage nochmal im Rechtsforum stellen.

Danke!

HariBoo

Hallo Marco,

Wenn der Kunde noch einen eigenen Schaden hat, ist das natürlich noch schwerer. Ist der Schaden auch an der Stoßstange aufgetreten? oder einen Haftpflichtschaden, welcher mit diesem Schaden nicht in Zusammenhang gebracht werden kann?

Zu bedenken ist, das Die Schadenrückstufung bei 2 Schäden in einem Jahr ( jetzt bezogen auf Deinen Schaden für die Kasko ) erhebliche Rückstufung nach sich ziehen. daher kann in meinen Augen der Rat fast nur lauten ( wenn Dein Schaden gering!!! ) es nicht über die Kasko abzuwickeln. Aber Dein Kunde kann bei seiner Versicherung anrufen und einfach ganz unverbindlich Fragen, auf welche Prozente ( SFR ) er kommt und welchen Mehrbeitrag er dann für die nächsten Jahre zu zahlen hat. Danach könnte man immer noch schauen was man macht.
Der nächste Tip wäre natürlich, Du sagtst den Geschädigten, das Du den Schaden beseitigen lässt.

Er ist sicherlich in eine Fachwerkstatt gefahren. Du fährst dann direkt zum Lackierer und die ganze Sache kostet Dich weniger als die Hälfte. Wäre doch super wenn sich der Geschädigte drauf einlässt.

Gruß

Martin

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