Hallo liebe Auskenner,
folgendes Problem: Ein selbständiger Chauffeur hat mit dem
Fahrzeug eines Kunden einen selbstverschuldeten Unfall, an
beiden beteiligten Fahrzeugen entsteht Sachschaden. Dieses
Risiko kann der selbständige Chauffeur nicht versichern,
richtig?
Nach meinen Informationen ist das so richtig.
Der Kunde will natürlich seinen Schaden ersetzt haben. Meines
Wissens müsste er jetzt erst mal seine Haftpflicht- bzw.
Kaskoversicherung in Anspruch nehmen. Der Chauffeur müsste nun
die eventuelle Selbstbeteiligung sowie den Schaden, der dem
Kunden durch die Höherstufung entsteht, ausgleichen, nicht
wahr? Muss der Kunde nachweisen, wie hoch der Schaden durch
die Höherstufung ist oder wie wird das berechnet?
Richtig. Der Geschädigte kann von seiner Versicherung einen Nachweis verlangen, wie hoch der Mehrbeitrag ist, welcher durch diesen Schadenfall entsteht. Hacken an dieser Sache ist, das dem Geschädigten z.B. mitgeteilt wird, das unter gleichbleibenden Bedingungen und gleichem Fahrzeug usw. der Schadenmehraufwand für die nächsten 15 Jahre XX € beträgt. Hat er sich diese XX Euro nun von dem Schädiger geben lassen, so ist der Schaden abgegolten. Der Geschädigte nimmt nun 1 Jahr später die Kasko raus, zahlt also keinen erhöhten Kasko Beitrag mehr und ist fein raus, weil er ja den Mehrbeitrag schon kassiert hat.
Aus diesem Grunde sieht die Praxis aufwendigerweise so aus:
Geschädigte holt sich jedes Jahr eine Bescheinigung, wie hoch der aktuelle Mehraufwand für das laufende Jahr ist und reicht diese zur Erstattung beim Schädiger ein.
Nachteil: Der kommt in 10 Jahren noch an
Vorteil: Sehr kleine Beträge und ggf. ist es dem Geschädigten zuviel da hinterher zu laufen, so das man evtl doch schnell ruhe vor Ihm hat und somit viel Geld spart.
Angenommen, der Schaden am Kundenwagen ist ziemlich gering,
z.B. eine zerbeulte Stoßstange. Der Kunde möchte seine Kasko
nicht in Anspruch nehmen bzw. hat eine höhere
Selbstbeteiligung… Die betreffende Stoßstange hatte schon
mehrere Lackschäden (was der Kunde auch nicht bestreitet).
Muss der Chauffeur nun eine komplett neue Stoßstange bezahlen
oder nur einen Teil des Wertes?
Vorschäden sind ein Fall für sich. Denke da kommt man nur über Gutachten zu einer gerechten Lösung oder mit einem offenen Wort unter 4 Augen, was ich für sinnvoller halte.
Danke für eure Tipps vom HariBoo!
Keine Ursache, hoffe konnte alle Klarheiten beseitigen 
Gruß
Martin