Schaden am Mietwagen

Hallo,folgendes Problem, beim Kurztrip Polen haben wir am Flughafen Sixt auto genommen, für 3 Tage,normale Versicherung, kein Extra Vollkasko,Auto haben wir ohne gemeinsame Besichtigung erhalten, mit den Worten wäre nicht nötig.Beim zurückbringen ist wieder nicht gemeinsam besichtigt worden, bei unserer Nachfrage ob das schon alles wäre, sagte der Mitarbeiter ja, danke. nach ein paar tagen war die Kreditkarte mit ziemlich hoher Summe belastet worden, dann kam per email eine Rechnung mit Zahlung für einen Kratzer die wir angeblich verursacht haben. Meine Frage, muss ich für etwas zahlen, was ich nicht getan habe?Ist das nicht Aufgabe der Sixt das Auto vor und Nachher zu kontrollieren, damit solche Situationen nicht entstehen? Kann ich jetzt einfach sagen, ich zahle es nicht?

Hallo,

Polen

Ich kann da nur sagen, wie es in Deutschland läuft.

Auto haben wir ohne gemeinsame Besichtigung erhalten,

Ist an Flughäfen soweit normal, da meistens die Counter in einem Mietwagenzentrum im Flughafengebäude und die Autos in einem der Parkhäuser auf dem Gelände sind.

mit den Worten wäre nicht nötig.

Sowas sollte ein Vermieter niemals sagen…

Beim zurückbringen ist wieder nicht gemeinsam
besichtigt worden,

Ebenfalls normal wegen der örtlichen Entfernung zwischen Parkplätzen und Counter.

bei unserer Nachfrage ob das schon alles wäre, sagte
der Mitarbeiter ja, danke.

Da hätte er zumindest sagen sollen, dass das Fahrzeug später noch angeschaut wird bzgl. evtl. Schäden und Betankung.

Ist das nicht Aufgabe der Sixt das Auto vor und
Nachher zu kontrollieren, damit solche Situationen
nicht entstehen?

Ja, ist es. Schäden können natürlich vorhanden sein, sollten aber im Vorfeld entsprechend dokumentiert sein (meistens gibt es dafür in der Mappe mit den Papieren und/oder auf dem Mietvertrag ein Piktogramm oder eine Liste).
Allerdings sollte man als Kunde aber auch auf jeden Fall immer selbst das Fahrzeug kontrollieren und bei Unstimmigkeiten zum Counter zurückgehen und dies ansprechen, also z.B. wenn man Schäden sieht, die nicht im Piktogramm/in der Liste eingetragen sind.

Kann ich jetzt einfach sagen, ich zahle es
nicht?

Ich kann voll und ganz verstehen, dass Du das tun möchtest, aber da wäre ich vorsichtig:

Da ich die Anmietbedingungen und AGB von Sixt Polen nicht kenne und auch keine Ahnung von der Rechtsprechung in Polen habe, kann ich in Deinem speziellen Fall keine genaue Aussage treffen.

Ich würde erstmal mit dem Kundenservice sprechen und darauf hinweisen, dass der Vermieter sich nicht korrekt verhalten hat und Dir das Gefühl gegeben hat Du müsstest nicht nach Schäden schauen und Du daher nicht einsiehst für den Schaden verantwortlich gemacht zu werden. Erstmal schauen wie die reagieren…
Im Zweifelsfall kann sonst wohl nur ein Anwalt helfen.

Grüße
Tommie

Hallo Campari75,

meiner Meinung nach bist Du nicht dazu verpflichtet.
Ich kennen leider nicht die AGbs von Sixt. Ist natürlich auch davon abhängig, was da drin geschrieben steht. Sie müssen Dir nachweisen, dass Du den Schaden verursacht hast. Es gibt keine Übergabeprotokoll von der Fahrzeugübergabe und Rücknahme was von Dir unterschrieben wurde.

Ich hoffe, dass ich Dir weiterhelfen konnte. Mach Dich aber bitte noch einmal vorher über die AGBs von Sixt vertraut.

Schöne Grüße,