Ich weiß einfach nicht genau wie ich hier richtig anfangen soll. Verstehe es nicht, vorallem nr.2. Kann mir jemand das erklären bzw. weiß jemand die Lösung hierfür? :
Schäden am öffentlichen Eigentum durch Graffiti-Sprayer belaufen sich jährlich auf mehrstellige
Millionensummen.
1.1 Stellen Sie Querverbindungen zwischen den Texten M 1 und dem Hinweisschild M 2 her.
Gehen Sie dabei auf die Gliederung des deutschen Rechts in die verschiedenen Teilbereiche ein.
1.2 Stellen Sie kurz dar, nach welcher Formel die Abgrenzung der einzelnen Teilbereiche erfolgt.
1.3 Prüfen Sie, inwieweit sich aus den auf dem Hinweisschild in M 2 genannten Rechtsnormen
zivilrechtliche Ansprüche gegen B ableiten lassen.
M 1
Schäden durch Graffiti-Sprayer - Ertappte zahlen jahrzehntelang
Kunst und Mutprobe aus Sicht der Sprayer, Sachbeschädigung im Sinne des Gesetzes: Illegale Graffiti
haben nach Polizeiangaben auch 2007 Millionenschäden verursacht. Bereits 2005 wurden insgesamt
rund 3500 Graffiti-Straftaten registriert, teilte die Bundespolizei gestern mit. Die Graffiti-Sprayer
seien „eine sich immer mehr ausbreitende Bewegung“ unter Jugendlichen. Die illegalen Sprayer
wollten in ihrer Gruppe anerkannt werden. „Das Risiko, bei einer Sprayaktion von der Polizei gefasst
zu werden, verleiht vielen einen gewissen Kick, sie werden regelrecht süchtig danach“, erklärte das
LKA. Sprayer, die auf frischer Tat ertappt werden oder sich durch ihre Kürzel verraten, müssen mit
Strafverfahren und hohen Schadensersatzklagen rechnen. Ertappte Täter müssen bis zu 30 Jahre lang
zahlen, warnte die Polizei. So lange laufen die zivilrechtlichen Ansprüche von Geschädigten.
M 2
Vor lauter Verliebtheit und um sich wegen eines Streits mit seiner Freundin Fritzi (F) zu entschuldigen
schreibt B an die Glaswand der Bushaltestelle, von der F jeden Morgen zur Arbeit fährt „Fritzi, ich
liebe dich.“
Da sich der Missbrauch von Werbeflächen in letzter Zeit gehäuft hat, haben die Stadtwerke (S) an
allen öffentlichen Bushaltestellen folgenden Hinweis angebracht:
„Achtung! Plakatieren verboten!
Jede unautorisierte Nutzung ist rechtswidrig, verpflichtet zur
Zahlung von Schadensersatz gem. § 823 BGB und wird
grundsätzlich gem. § 303 StGB wegen Sachbeschädigung verfolgt“
