Schaden am öffentlichem Eigentum: Wer weiß was?

Ich weiß einfach nicht genau wie ich hier richtig anfangen soll. Verstehe es nicht, vorallem nr.2. Kann mir jemand das erklären bzw. weiß jemand die Lösung hierfür? :

Schäden am öffentlichen Eigentum durch Graffiti-Sprayer belaufen sich jährlich auf mehrstellige
Millionensummen.
1.1 Stellen Sie Querverbindungen zwischen den Texten M 1 und dem Hinweisschild M 2 her.
Gehen Sie dabei auf die Gliederung des deutschen Rechts in die verschiedenen Teilbereiche ein.
1.2 Stellen Sie kurz dar, nach welcher Formel die Abgrenzung der einzelnen Teilbereiche erfolgt.
1.3 Prüfen Sie, inwieweit sich aus den auf dem Hinweisschild in M 2 genannten Rechtsnormen
zivilrechtliche Ansprüche gegen B ableiten lassen.

M 1
Schäden durch Graffiti-Sprayer - Ertappte zahlen jahrzehntelang
Kunst und Mutprobe aus Sicht der Sprayer, Sachbeschädigung im Sinne des Gesetzes: Illegale Graffiti
haben nach Polizeiangaben auch 2007 Millionenschäden verursacht. Bereits 2005 wurden insgesamt
rund 3500 Graffiti-Straftaten registriert, teilte die Bundespolizei gestern mit. Die Graffiti-Sprayer
seien „eine sich immer mehr ausbreitende Bewegung“ unter Jugendlichen. Die illegalen Sprayer
wollten in ihrer Gruppe anerkannt werden. „Das Risiko, bei einer Sprayaktion von der Polizei gefasst
zu werden, verleiht vielen einen gewissen Kick, sie werden regelrecht süchtig danach“, erklärte das
LKA. Sprayer, die auf frischer Tat ertappt werden oder sich durch ihre Kürzel verraten, müssen mit
Strafverfahren und hohen Schadensersatzklagen rechnen. Ertappte Täter müssen bis zu 30 Jahre lang
zahlen, warnte die Polizei. So lange laufen die zivilrechtlichen Ansprüche von Geschädigten.

M 2
Vor lauter Verliebtheit und um sich wegen eines Streits mit seiner Freundin Fritzi (F) zu entschuldigen
schreibt B an die Glaswand der Bushaltestelle, von der F jeden Morgen zur Arbeit fährt „Fritzi, ich
liebe dich.“
Da sich der Missbrauch von Werbeflächen in letzter Zeit gehäuft hat, haben die Stadtwerke (S) an
allen öffentlichen Bushaltestellen folgenden Hinweis angebracht:

„Achtung! Plakatieren verboten!
Jede unautorisierte Nutzung ist rechtswidrig, verpflichtet zur
Zahlung von Schadensersatz gem. § 823 BGB und wird
grundsätzlich gem. § 303 StGB wegen Sachbeschädigung verfolgt“

Kann ich leider nicht weiterhelfen.

Ist das hier eine KLausurfrage in Jura? Tut mir, kann ich nichts sagen

Hallo,

sorry, kann nicht helfen, denn ich verstehe nicht einmal, was Du wirklich willst?

Den Kontext musst Du für Deine Fragen schon ausreichend vortragen.

VG
nch

Die richtige Lösung bräuchte ich.

z.B. bei Nr 1.1:

Soll ich da auf das öffentliche und private Recht eingehen?

sorry, wg. dieses theoretischen Quatsch habe ich kein Jura studiert und kann daher Deine Frage nicht beantworten. Ich weiß dafür, wie man das BGB anwendet, um echte Praxisfälle im Miet- und Vertragsrecht zu gewinnen.

Solltest aber Deine Hausaufgaben auch selbst beantworten oder Dich mit einem Kommolitonen oder Repi austauschen, aber ich weiß, das hilft nicht und Du willst es auch nicht lesen :wink:

Viel Erfolg

keiner kennt sich da aus -_-

Guten Tag,
ich verstehe Ihre Frage nicht !
mfg
Heumond

Hallo,

kann leider in dieser Frage nicht weiterhelfen.

Viel Erfolg beim Lernen.

Marga1065

Tut mir leid. Da bin ich überfragt.

Hallo Harun Shah!

Ich hätte Dir gerne auf Deine Fragen was vernünftiges, passendes, rechtlich richtiges geantwortet. Aber ich muß sagen, daß ich mich auf diesem Gebiet überhaupt nicht auskenne, weder theoretisch noch praktisch, keinerlei Erfahrungen mit der Rechtsprechung habe - und somit Dir leider hier überhaupt nicht antworten kann. Entschuldige - ist keine böse Absicht.

Herzliche Grüße
Bernhard

Guten Tag Harun Shah,
fehlen Paar Informationen
zu NR.2: Zu welchem Text, bitte, M1 oder M2?

In Liebe Licht 10

Hallo,

ich denke, dass du hier Zivilrecht vom Strafrecht und öffentlichen Recht abgrenzen sollst.

Zur Abgrenzung Privatrecht - öffentliches Recht fällt mir die modifizierte Subjektstheorie ein.

grüße

Zu kompliziert für mich, nicht mein Gebiet
Gruss

Hallo,

sorry, dass ich mich erst jetzt melde, aber ich kann Dir leider ohnehin nicht helfen. Ich verstehe die Frage nicht ganz.

Wenn es noch aktuell ist, melde Dich bitte nochmal mit entsprechenden Erläuterungen.

Karl

Sorry, da kann ich dir nicht weiter helfen