Wenn in einer Eigentumswohnung ein Schimmelschaden auftritt, weil am Gesamteigentum (Dachdämmung/ Unzureichende Isolierung eines Metallträgers) ein Mangel vorliegt. Wer zahlt dann die Beseitigung der Schäden am Sondereigentum?
Dabei ganz wichtig: Der Eigentümer gibt ohne die Miteigentümer zu fragen ein Gutachten in Auftrag. Er geht zuerst davon aus, dass das Problem in der Wohnung liegt. Das Gutachten und eine Überprüfung durch einen Dachdecker belegen aber Beide, dass der Schaden durch den Mangel entstanden ist. Wer zahlt das Gutachten? Kann der Verwalter (zugleich Haupteigentümer) die Zahlung verweigern, weil die Eigentümergemeinschaft nicht gefragt wurde?
Wenn in einer Eigentumswohnung ein Schimmelschaden auftritt,
weil am Gesamteigentum (Dachdämmung/ Unzureichende Isolierung
eines Metallträgers) ein Mangel vorliegt. Wer zahlt dann die
Beseitigung der Schäden am Sondereigentum?
Die Eigentümer wie sie es im Gemeinschaftvertrag vereinbart haben.
Dabei ganz wichtig: Der Eigentümer gibt ohne die Miteigentümer
zu fragen ein Gutachten in Auftrag. Er geht zuerst davon aus,
dass das Problem in der Wohnung liegt. Das Gutachten und eine
Überprüfung durch einen Dachdecker belegen aber Beide, dass
der Schaden durch den Mangel entstanden ist. Wer zahlt das
Gutachten? Kann der Verwalter (zugleich Haupteigentümer) die
Zahlung verweigern, weil die Eigentümergemeinschaft nicht
gefragt wurde?
imho zahlt derjenige, der die Entscheidung über entstandene Kosten zu vertreten hat. In einen Prozess kann es sein, dass dieses Gutachten anerkannt wird und von der Verliererseite gezahlt werden soll. Soll es wirklich soweit kommen?
Ein besserer, wenn auch meist schwieriger Weg ist es in der Eignetümerversammung einen Kompromiss und/oder Lösungen zu finden. Vielleicht war dort ja schon etwas in Planung mit dem Defekt und das Gutachten war unnötig.
btw sind Alleingänge einzelner bei den anderen Eigentümern so beliebt wie Hackenhundescheiße
Leichter lebt es sich allerdingt ohne die Gesellschaft von Eigentümern an einem Gebäude