Hallo,
angenommen folgender Fall:
Es geht um eine Wohnung in einem Miethaus mit Terasse.
Beim Wand-Außenputz auf der Terasse (wohin nur Mietpartei A Zugang hat) ist ein Loch mit einer Breite von ca. 7 cm und Tiefe von etwa 5-6cm. Die Wand ist mit Styrophorkügelchen gefüllt, darüber ein sehr dünnes (Leinen-) Netz und darüber eine dünne Schicht Rau-Struktur-Putz. Und bei dem besagten Loch ist also der Putz weg, das Netz durchtrennt und die Füllung der Styrophorkügelchen teilweise bzw bis zu der Tiefe raus.
Wenn man an der Wand klopft klingt diese also ziemlich hohl. An der Außenwand gibt es noch zwei weitere aber kleinere aber nicht tiefe Löcher, wo jedoch nur der Putz ab ist und man das Netz sehen kann.
Es ist unklar, wie das Loch in die Außenwand hineinkam. Man könnte meinen, dass der Putz eben locker sitzt und bei sachten Stößen an die Wand (z. B. auch Anlehnen eines Kinderfahrrads) runterkommt und infolge desses das Kind des Mieters irgendwann am Loch herumpopelte, so dass es dann eine Tiefe von ca. 5-6 m annahm.
Frage: Wie wäre das für Mietpartei A bei Auszug aus der Mietwohnung zu handhaben. Wäre der Mieter dafür haftbar? Wenn ja, wäre das ein Schaden, den die Haftpflichtversicherung deckt?
LG
Tigerin