Hallo,
sagen wir mal, bei einer Baustelleneinrichtung würde die Baustellenbeleuchtung (temporär!) an der Fassade des Gebäudes montiert werden.
Muss eine Baubehörde die Genehmigung des Eigentümers einholen bevor so eine Baustellenbeleuchtung an der Fassade installiert wird?
Gibt es hier eine rechtliche Grundlage?
Vielen Dank, lg cristina
Hallo
Muss eine Baubehörde die Genehmigung des Eigentümers einholen
bevor so eine Baustellenbeleuchtung an der Fassade installiert
wird?
Nein. Die Baubehörde geht das nichts an, da nicht die Baubehörde die Baustellenbeleuchtung montiert. Der Bauherr/der bauunternehmer müssen sich mit dem Fassadeneigentümer einigen.
Gibt es hier eine rechtliche Grundlage?
Es gibt § 903 Satz 1 BGB.
smalbop