Schaden an gemieteten Sachgut bei Vereinsfest - zahlt die Versicherung?

Hallo,

wir hatten am Wochenende ein Vereinsfest, an dem 500 Besucher teilgenommen haben.
Zur Verpflegung der Besucher haben wir uns von privat einen mobilen, gemauerten Pizzaofen geliehen (kostet uns 80,-€), nachdem die Veranstaltung vorbei war, ist den Helfern der Ofen umgefallen und jetzt defekt.

Wir haben uns bereits bei der Vereinshaftpflicht erkundigt, diese will den Schaden nicht zahlen, da es sich um ein geliehenes Sachgut handelt.

Hat jemand eine Ahnung wie man das am besten Lösen könnte? Unser relativ neuer Verein ist finanziell noch nicht so gut gestellt, das würde wohl das „Aus“ für uns bedeuten.

Würde es eventuell helfen das ganze über die private Haftpflichtversicherung eines Vereinsmitgliedes anzugeben?

Ich hoffe auf Eure Hilfe.

Viele Grüße!

Hallo,

Das nennt man dann Bescheißen!

Das würde ich so nicht hinnehmen, ich würde den Schaden dort offiziell melden und um Begleichung bitten. Wenn die Versicherung das nicht will, soll sie schreiben wo das im Vertrag steht (oder hast Du schon den Vertrag geprüft und es steht tatsächlich da?).

Viel Erfolg

In den meisten Haftpflichtpolicen steht das tatsächlich. Natürlich ist es auch möglich, die Haftpflichtversicherung des Mitgliedes anzugeben, welches das Ding umgeschmissen hat.

Servus,

nein, Beschiss ist das nicht. Man muss halt damit rechnen, dass die Haftpflichtversicherung des Vereinsmitglieds lieber als zu leisten Wege sucht, den Anspruch des Vereins an das Mitglied abzuwehren.

Aber auch wenn das Erfolg hat, kommt nichts Schlimmeres dabei raus als jetzt: Nix.

Schöne Grüße

MM

Ja, das haben wir wirklich schon geprüft, es steht so im Vertrag.

Und bei den privaten Haftpflichtversicherungen gilt wohl selbiges :’-(

Wieder etwas gelernt, wenn auch nicht schmerzfrei. Danke für eure Hilfe.

Unterscheidet die Versicherung da nicht unter geliehen und gemietet???

Bei „gemietet“ / gegen Entgeld sollte die Versicherung eigentlich haften.
Geliehen ist normalerweise ein "Freundschaftsdienst / unentgeltlich.

Bin aber nicht der Versicherungsfachmann tugu

Nein, leider kein Unterschied.

Hallo,

die HP ist im Recht. Wenn der Verein die 80 Euronen nicht aufbringen kann, dann hat er bei der Planung des 500-Besucher-Festes irgendetwas grundlegend falsch gemacht.

Eine wahrheitswidrige Schadensmeldung würde den Strattatbestand des Betruges erfüllen.

vdmaster

öhm… die 80 Euro haben doch wohl die Miete beziffert, nicht den Wert des Ofens …

MfG
HH

Servus,

je nach Ausführung geht es da um etwa 1.000 - 3.000 Euronen, aber da wird noch Luft nach oben sein.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

ich denke das wird nicht reichen.

Gehe so von 5-6k aus

Servus,

ja, wenn das so ein Steinofen in der Art vom Boos in Aulendorf ist, ist so ein Preis schon zu erreichen; aber im genannten Segment kriegt man auch ganz ordentliche Sachen.

Wart lieber ab, bis Du vom Vermieter Genaueres weißt: Vielleicht tut es nicht gar so weh.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

war wohl ein Schnellschuß von mir, der durch die fehlende Vergangenheitsform (kostet) initialisiert wurde. Mea culpa!

Gruß
vdmaster

Aber der Privatmann hat das Gerät ja eben nicht gemietet, sondern gewissermassen den Verein geschädigt. Man kann es ja durchaus melden.

Was mich natürlich in dieser Situation auch interessiert, wie hätte ich denn dem ganzen aus den Weg gehen können?

Also ich wusste vorher nicht, dass die Haftpflicht hier nicht zahlt, hätte ich evtl. für die Veranstaltung zusätzlich noch etwas abschließen sollen? Gibt es eventuell noch weitere kritische Situationen bei einer Vereinsveranstaltung, mit denen ich Probleme hätte bekommen können?

Leider ist mein langjähriger Versicherungsmakler wohl nicht so auf Zack, um mich auf solche Punkte hinzuweisen.

Viele Grüße