bei Herrn X wurde ein hochwertiger, 5 Jahre Alter Nepal Teppich, Größe 2 x 3 Meter, so beschmutzt, dass er nicht mehr zu reinigen ist.
Die Versicherung von Y will nur einen Zeitwert (5 Jahre = 50% Abzug) zahlen.
Das Hauptproblem ist, dass ca. 1 Meter neben dem Hauptteppich eine Designgleiche Teppichbrücke 1,70 x 0,90 Meter liegt.
Damit wieder zwei gleiche Teppiche nebeneinander liegen, müßte auch wieder eine neue Brücke gekauft werden.
Dies will die Versicherung von Y aber nicht bezahlen und Herr Y aus eigener Tasche auch nicht.
Laut Versicherung soll es dazu sogar Rechtbesprechung geben.
Kann da jemand weiterhelfen?
Danke für die Antworten.
Hallo,
ja, Privathaftpflicht.
Mit dem Zeitwert ist ja noch verständlich.
Aber was ist mit der Brücke?
Beispiel:
Im Wohnzimmer stehen ein 3er und ein 2er Sofa mit passendem Sessel. (fast neuwertig)
Das 2er Sofa wird ein Versicherungsfall.
Jetzt wird das 2er Sofa von der Versicherung ersetzt und der „arme Sack“, der den Schaden hat, muss sich selbst das 3er Sofa und den Sessel dazu kaufen?