Schaden an mietsache

hallo zusammen,
ich weiß nicht ob ich hier richtig bin oder ob ich ins versicherungsbrett gehöre…
folgende annahme:
in einer mietwohnung verursacht das kleinkind der mieter einen sprung im waschbecken, da es einen schweren gegenstand hineinplumpsen lässt.
die privathaftpflicht ersetzt nur den aktuellen sachwert und das waschbecken ist seit hausbau und somit ca. 25 jahre alt. das waschbecken wird zwischenzeitlich gar nicht mehr hergestellt. problem wäre zusätzlich, dass es sich in dem bad um doppelwaschbecken handelt, also zwei baugleiche. wenn nur eines ersetzt wird, sieht das optisch eher mäßig aus. die vermieter bestünden nun drauf, dass die mieter beide waschbecken auf eigene kosten ersetzen, natürlich würde der anteil der hpv angerechnet. wäre das rechtens??? es wäre hinzuzufügen, dass im gesamten bad lockere fliesen an den wänden wären die abzufallen drohten, fugen fehlten, ein teil der fliesen nach einem wasserschaden durch andersfarbige ersetzt worden wäre und somit die optik eh schon nicht so dolle wäre…
könnte der vermieter da nun sein bad so gemütlich durch den mieter sanieren lassen? bei einzug wäre auf die vorgenannten mängel hingewiesen worden, jedoch hieße es damals: wir haben kein geld für die reparaturen! entweder ihr stört euch nicht dran oder ihr lasst es!
natürlich alles nur fiktiv…

danke + grüße,
sonja

Hallo Sonja,

die Privathaftpflichtversicherung hat doch schon eine Kostenzusage erteilt für den Zeitwert der beschädigten Sache.

Wenn weitere Forderungen, von dem Vermieter gestellt werden,
bitte die Unterlagen an den Versicherer weiterleiten.

Dieser wird dem Vermieter die unberechtigten Forderungen ablehnen.
Auch dafür ist die Privathaftpflichtversicherung da.

Gruß Merger

Hallo,

es hat schon seinen Grund, wieso die Versicherung nicht mehr zahlt, der Anspruch es Vermieters ist nicht höher.

hth