Hallo liebe Wissende!
Angenommen, der Mieter einer Wohnung hat sehr häufig Besuch seines 8-jährigen leicht behinderten Enkels, dieser würde sogar wochenlang bei ihm wohnen. Nun würde dieser Enkel (mutwillig?) eine 17 Jahre alte Marken-Duschwand beschädigen (beide Glasscheiben hätten Sprünge). Reparatur wäre nicht möglich, da es weder die Glasscheiben einzeln gäbe noch die Duschwand an sich. Eine neue gleichwertige Duschwand würde incl. Einbau ca. 500 € kosten.
Müsste den Schaden die Privathaftpflicht der Eltern des Enkels bezahlen oder wäre es nur möglich, dass der Mieter es über eine Privathaftpflicht mit eingeschlossener Miethaftpflicht einreicht?
Wie hoch wäre der Zeitwert bzw. der Anteil des Mieters an den Kosten? 17 Jahre wäre ja nicht mehr neu, andererseits hält so eine Duschabtrennung ja „ewig“.
Viele Grüße und herzlichen Dank schon mal für eure Einschätzung
Karin