Schaden an Mietsache

Hallo liebe Wissende!

Angenommen, der Mieter einer Wohnung hat sehr häufig Besuch seines 8-jährigen leicht behinderten Enkels, dieser würde sogar wochenlang bei ihm wohnen. Nun würde dieser Enkel (mutwillig?) eine 17 Jahre alte Marken-Duschwand beschädigen (beide Glasscheiben hätten Sprünge). Reparatur wäre nicht möglich, da es weder die Glasscheiben einzeln gäbe noch die Duschwand an sich. Eine neue gleichwertige Duschwand würde incl. Einbau ca. 500 € kosten.

Müsste den Schaden die Privathaftpflicht der Eltern des Enkels bezahlen oder wäre es nur möglich, dass der Mieter es über eine Privathaftpflicht mit eingeschlossener Miethaftpflicht einreicht?

Wie hoch wäre der Zeitwert bzw. der Anteil des Mieters an den Kosten? 17 Jahre wäre ja nicht mehr neu, andererseits hält so eine Duschabtrennung ja „ewig“.

Viele Grüße und herzlichen Dank schon mal für eure Einschätzung

Karin

Hallo,

Müsste den Schaden die Privathaftpflicht der Eltern des Enkels
bezahlen oder wäre es nur möglich, dass der Mieter es über
eine Privathaftpflicht mit eingeschlossener Miethaftpflicht
einreicht?

Mmn weder noch! Da es auch Ausschlüsse in der Haftpflicht gibt!
Glas zählt zu dieser Ausnahme. (weiss nur nicht, ob es in den allgemeinen VB steht :frowning:)
Wäre absicherbar über die Glasversicherung.

Allerdings

Nun würde dieser Enkel
:frowning:mutwillig?)

wird auch diese nicht müssen!

der Mieter einer Wohnung hat sehr häufig Besuch seines 8-jährigen leicht behinderten Enkels, dieser würde sogar wochenlang bei ihm wohnen.

Hier MUSS der Mieter mit seiner Haftpflicht mal sprechen, ob der Enkel mit abgesichert ist!
Hüten fremder Hunde äh Kinder, muss mit enthalten sein bzw. müsste der Enkel komplett mit integriert werden, ja nach Gesellschaft.

VG René

Hallo Rene,

vielen Dank für die Antwort. An die Glasschaden-Klausel hab ich gar nicht mehr gedacht.

Wie hoch würdest du die Aufteilung Mieter/Vermieter bei den Gesamtkosten schätzen? Was wäre „fair“? Bzw. welche Kostenerstattung der Versicherung wäre akzeptabel, fals eine Glasversicherung bestünde?

Viele Grüße

Karin

Hallo Karin,

An die Glasschaden-Klausel hab ich gar nicht mehr gedacht.

Nicht schlimm, dafür hast Du ja dieses Forum! :wink:

Wie hoch würdest du die Aufteilung Mieter/Vermieter bei den
Gesamtkosten schätzen? Was wäre „fair“?

Moralisch wäre es fair, wenn der Vermieter eine neue einbaut. Is ja schon alt das Ding!:smile:
Gesetzlich muss wohl der Mieter ran. Vieleicht mal lieb anfragen beim Vermieter? :wink:

Bzw. welche Kostenerstattung der Versicherung wäre akzeptabel, falls eine Glasversicherung bestünde?

Das Glas halt, der Aus-und Einbau und die Entsorgung des Altglases.
Alle anderen Schäden bleiben beim Mieter. (Falls Befestigungsmaterial mit verbogen wäre z.B.)

Allerdings steht immer noch „mutwillig“ im Raum!
Aber dies ist ein anderes Thema! :smile:

Viele Grüße

VG

Karin

René

Hallo,

Wie hoch würdest du die Aufteilung Mieter/Vermieter bei den
Gesamtkosten schätzen? Was wäre „fair“?

Moralisch wäre es fair, wenn der Vermieter eine neue einbaut.
Is ja schon alt das Ding!:smile:

Das ist keine Frage der Moral.

Gesetzlich muss wohl der Mieter ran. Vieleicht mal lieb
anfragen beim Vermieter? :wink:

Gesetzlich bedeutet immer auch Zeitwert!

Bzw. welche Kostenerstattung der Versicherung wäre akzeptabel, falls eine Glasversicherung bestünde?

Das Glas halt, der Aus-und Einbau und die Entsorgung des
Altglases.
Alle anderen Schäden bleiben beim Mieter. (Falls
Befestigungsmaterial mit verbogen wäre z.B.)

Wenns hart auf hart kommt ist der Mieter mit 50 Euro raus (Zeitwert); hat aber Ärger mit dem Vermieter.

Allerdings steht immer noch „mutwillig“ im Raum!
Aber dies ist ein anderes Thema! :smile:

Bei einem 8 jährigen, behinderten Kind? Da sehe ich eher keine Probleme. Dies könnte schon eher dazu führen, dass der Vermieter alles zahlen muss.

Viele Grüße

VG

Karin

René

Gruß
tycoon

Hallo Karin,

die Hausratversicherung ist eine NEUwertversicherung. Vorausgesetzt Glasschäden sind mitversichert, wird hier Naturalersatz geleistet, d.h. neue Glas-Duschwand, Einbau, Ausbau.

Theoretisch könnte die Hausrat dann sogar beim Verursacher Regress nehmen (also es ist -relativ- egal, wodurch oder wer den Schaden verursacht hat).

Bei mutwilliger Zerstörung wird sicher Regress genommen - hast Du zu der Zeit die Aufsichtspflicht gehabt, beißt sich die Katze in den schwanz. Aufsichtspflicht ist bei den Kindern altersmäßig abhängig und vom Geisteszustand. Wie das bei dem behinderten Enkel ausschaut, kann man nicht auf die Entfernung sagen.

Wie hoch würdest du die Aufteilung Mieter/Vermieter bei den
Gesamtkosten schätzen? Was wäre „fair“?

Ich würde es erst mal der Hausrat melden!::

Wenn der Vermieter so ein Angsthase ist wie ich, hat er auch ne Glasversicherung für die vermietete Wohnung. Ich persönlich verlasse mich nicht auf die Absicherung meines Mieters und streite mich wegen den besagten 50 Euro mit ihm herum.
Vermieter mal fragen, vielleicht hat er das sogar abgesichert.

Eventuell sind in der Privathaftpflicht auch Schäden durch deliktunfähige Kinder mitversichert. Das grenzt die Streiterei mit der Versicherung wegen Aufsichtspflichtverletzung ein. Voraussetzung ist hier, dass die Mieterin zum Schadenszeitpunkt auch die Aufsicht hatte.
Allerdings dann wieder nur der Zeitwert :frowning:

VG
Mela

OT

Dies könnte schon eher dazu führen, dass der Vermieter alles zahlen muss

Dann hat sich das auch mit der Glasversicherung, denn wenn der Vermieter zahlen muss, wird der sicher nur nen Duschvorhang anbringen!:smile:)))

VG René