Hallo,
besteht noch Ersatzpflicht für einen Schaden an einem Mietwagen (Beule an der Fahrerseite ohne Lackschaden), wenn eine Kostenkalkulation erst nach einem halben Jahr und weiteren 5.000 gefahrenen Kilometern nach Fahrzeugrückgabe durch einen Gutachter erstellt wurde?
Muss dies nicht gleich begutachtet und eine Kalkulation erstellt werden?
(Ein kurzer Schadensbericht wurde bei Fahrzeugrückgabe erstellt, dies betraf aber eher die Ursache als das Ausmass des Schadens selbst.)
Vielen Dank für Antworten!