Schaden an park. Kfz,Privathaftpfl./Anwaltskosten

Guten Tag,

zu einer früheren Frage noch eine Detailfrage:

Wenn einen Schaden durch Sägearbeiten an einem parkendem Auto gegeben hat, die Schuldfrage schon geklärt ist, und der Schaden der privaten Haftpflichtvers. gemeldet-

übernähme dann diese Haftpflichtvers. ebenso wie im Falle einer Kfz- Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten des Geschädigten, wenn dieser das Ganze gerne anwaltlich erledigt sehen würde?

Einfach nur „Ja“, oder „Nein“ würde schon helfen…

Grüße,Zahira

Ja, denn die sind Teil der Entschädigung.

Es kann natürlich sein, dass die Versicherung die Anwaltskosten nicht bezahlen will, wenn die Forderung zu keiner Zeit strittig war, also bereits von Anfang an klar war, dass sie zu zahlen bereit ist. Das geht aber höchstens die Versicherung und den Anwalt an, nicht den Versicherungsnehmer.

Ja, denn die sind Teil der Entschädigung.

Richtig.

Es kann natürlich sein, dass die Versicherung die
Anwaltskosten nicht bezahlen will, wenn die Forderung zu
keiner Zeit strittig war, also bereits von Anfang an klar war,
dass sie zu zahlen bereit ist. Das geht aber höchstens die
Versicherung und den Anwalt an, nicht den Versicherungsnehmer.

Falsch. Es geht eigentlich nur den Versicherungsnehmer an. Der Anwalt hat einen Anspruch gegen den Geschädigten. Der Geschädigte hat einen Anspruch gegen den Schädiger. Der Schädiger hat einen Anspruch gegen seinen Versicherer. Wenn also der Versicherer sich weigert, muss der Schädiger trotzdem zahlen, weil der Geschädigte keinen Direktanspruch gegen den Versicherer hat.

Weil die Leute bei der Versicherung aber Profis sind, wissen sie, dass sie sich mit einer Weigerung auf ganz dünnem Eis befänden.

Ganz herzlichen Dank Euch Beiden!!! o.w.T
´-------------------------------------------