Schaden an parkendem Kfz durch Sägearbeiten

Guten Tag!

Wird ein parkendes Kfz durch einen abgesägten, darüber gehangenen Ast beschädigt ist das wohl ein Haftpflichtschaden des Sägers.
Ist dann der Schaden auch schon bei der Haftpflichtversicherung gemeldet, welches sind dann die Rechte der Kfz-Halterin?

Konkret, darf sie, wie in einem Kfz-Schadenfall auch einen unabhängigen Gutachter auf gegnerische Kosten mit der Begutachtung des Schadens beauftragen?

Gibt es irgendetwas, auf das zu achten wäre, das anders gehandhabt würde, als bei einem Kfz-Haftpflichtschaden?

Es ist bessr, in Verhandlungen zu gehen, wenn die eigenen Rechte bekannt sind, darum die Frage.

Mag jemand kurz sich als evtl wichtig herausstellendes dazu sagen?

Grüße,
Zahira

Guten Abend!

Konkret, darf sie, wie in einem Kfz-Schadenfall auch einen
unabhängigen Gutachter auf gegnerische Kosten mit der
Begutachtung des Schadens beauftragen?

Es ist doch ein KFZ-Schadensfall, jedenfalls ist ein KFZ beschädigt worden. Da wäre es doch unbillig, einen Unterschied dabei zu machen, ob jetzt ein Ast oder ein Moped auf das Auto drauffällt. Also gilt auch hier die DEvise: Es kommt auf die voraussichtliche Scahdenshöhe an, ob Gutachterkosten übernommen werden müssen oder nicht.

Gibt es irgendetwas, auf das zu achten wäre, das anders
gehandhabt würde, als bei einem Kfz-Haftpflichtschaden?

Ja. Es gibt keinen Direktanspruch gegen den Versicherer. Zu verklagen wäre demnach der Säger alleine.

Es ist bessr, in Verhandlungen zu gehen, wenn die eigenen
Rechte bekannt sind, darum die Frage.

Noch besser wäre es, einen Anwalt mit der Sache zu beauftragen.

Mag jemand kurz sich als evtl wichtig herausstellendes dazu
sagen?

Ach, manche Menschen halten mcih für wichtig, manche wiederum nicht. Ob ich mich jetzt für Dich als eventuell wichtig herausstelle, mag ich gar nicht spekulieren.

Hallo,

Konkret, darf sie, wie in einem Kfz-Schadenfall auch einen
unabhängigen Gutachter auf gegnerische Kosten mit der
Begutachtung des Schadens beauftragen?

Es ist doch ein KFZ-Schadensfall, jedenfalls ist ein KFZ
beschädigt worden. Da wäre es doch unbillig, einen Unterschied
dabei zu machen, ob jetzt ein Ast oder ein Moped auf das Auto
drauffällt. Also gilt auch hier die DEvise: Es kommt auf die
voraussichtliche Scahdenshöhe an, ob Gutachterkosten
übernommen werden müssen oder nicht.

Ich meinte den Unterschied Kfz/Kfz, also Kfz-Haftpflicht in der Pflicht oder eben so wie hier, wo, wie Du sagst, der Säger selber in der Pflicht ist.
Damit hast Du übrigens sogar eine meiner hier nicht formulierten Fragen beantwortet.

Gibt es irgendetwas, auf das zu achten wäre, das anders
gehandhabt würde, als bei einem Kfz-Haftpflichtschaden?

Ja. Es gibt keinen Direktanspruch gegen den Versicherer. Zu
verklagen wäre demnach der Säger alleine.

Nämlich diese.

Der Schaden wird laut Kostenvoranschlag übrigens auf knapp 500 Euro beziffert.

Es ist bessr, in Verhandlungen zu gehen, wenn die eigenen
Rechte bekannt sind, darum die Frage.

Noch besser wäre es, einen Anwalt mit der Sache zu
beauftragen.

Ist es denn da, wie bei der Kfz-Haftpflicht, so, dass bei eindeutig geklärter Schuldfrage die Versicherung des Schädigers Anwaltshonorare immer mitzahlen muss?
An den Gang zum Anwalt hatte ich nämlich, zumindest, wenn diese Prämisse erfüllt wäre, auch gedacht.

Mag jemand kurz sich als evtl wichtig herausstellendes dazu
sagen?

Ach, manche Menschen halten mcih für wichtig, manche wiederum
nicht. Ob ich mich jetzt für Dich als eventuell wichtig
herausstelle, mag ich gar nicht spekulieren.

Bei allem Respekt, aber das wichtig bezog sich schon auf das sich evtl Herausstellende und weniger das herausstellen auf den evtl Wichtigen :wink:, wobei es sich tatsächlich als wichtig herausgestellt hat, was der manchmal Wichtige und manchmal weniger Wichtige zur Sache gesagt hat, dafür danke ich schon mal!

Gruß,
Zahira