Schaden an PKW durch Ast

Wie schaut es denn aus wenn x auf dem Rathausparkplatz ein Ast auf die Windschutzscheibe stürzt und diese daraufhin reißt?
Hierfür gibt es auch einen Zeugen.
Kann x die Stadt hier, bzgl. der Kostenübernahme, in die Pflicht nehmen?
Laut Rathhaus sei dies Pech für x und den Schaden würde die KFZVersicherung übernehmen.
Dies tut sie natürlich auch, allerdings kostet es x die Selbstbeteiligung
danke schonmal

hallo,

die stadt wird gerne den schaden übernehmen, wenn ihr schuldhaftes handeln nachgewiesen werden kann. solches wäre etwa anzunehmen, wenn dort nachweislich bekannt gewesen wäre, dass der baum morsche äste hat.

lg dev

hallo,

Auch hallo,

die stadt wird gerne den schaden übernehmen, wenn ihr
schuldhaftes handeln nachgewiesen werden kann. solches wäre
etwa anzunehmen, wenn dort nachweislich bekannt gewesen wäre,
dass der baum morsche äste hat.

Imho ist der Nachweis der herabfallende Ast. Ausgenommen Windstärke > 8 am Schadentag.
Der letzte mir bekannte vergleichbare Schaden dieser Art wurde anstandslos reguliert. (Schadenmeldung 08.09.09 / Scheckeingang 13.09.2009)

lg dev

Gruß Keki