Schaden an PKW

Hallo,
angenommen der PKW von G wurde an der Heck-Stoßstange vom PKW von V beim Ausparken im Parkhaus beschädigt (G war abwesend). V war so nett und hat es der Polizei gemeldet, mit der G sich bereits in Verbindung gesetzt hat. G hat sich mündlich beim Fachhändler erkundigt, wie teuer die Reparatur wäre, um diesen Teilbereich lackieren und so die Kratzer beseitigen zu lassen(ca. 250 Euro). G ist die Beseitigung aber nicht so wichtig, da auf der anderen Seite der Stoßstange bereits eine kleine Delle ist. Kann G den V fragen, ob er ihm diesen Betrag überweist (und den Schaden gar nicht beseitigt) und man die Versicherung ganz außen vor lässt? Oder darf man das nicht? Muss G ein Gutachten einholen und es vorweisen können? Danke für eure Antworten.
sandstrand

Hallo Sandstrand,

man kann sich auch ohne Versicherung einigen. Ob das immer so 100% klug ist, ist eine andere Frage, so kann ja beispielsweise G doch noch das eine oder andere „einfallen“ und Nachforderungen stellen.

Mit Einschalten der Versicherung wäre es auch z.B. möglich, dass G einen Kostenvoranschlag erstellt, diesen bei der gegnerischen Versicherung einricht und auf Basis des Kostenvoranschlages den Schaden abrechnet. Hier wird (da auch nicht angefallen) dann Netto ohne Mehrwertsteuer erstattet.

V hätte dann immer noch die Möglichkeit, den Schaden seiner Versicherung zurückzuerstatten und seinen Vertrag damit schadlos zu stellen.

Viele Grüße
Andreas

Kann G den V fragen, ob er ihm diesen Betrag

überweist (und den Schaden gar nicht beseitigt) und man die
Versicherung ganz außen vor lässt? Oder darf man das nicht?
Muss G ein Gutachten einholen und es vorweisen können? Danke
für eure Antworten.
sandstrand

Hallo Andreas,

Mit Einschalten der Versicherung wäre es auch z.B. möglich,
dass G einen Kostenvoranschlag erstellt, diesen bei der
gegnerischen Versicherung einricht und auf Basis des
Kostenvoranschlages den Schaden abrechnet. Hier wird (da auch
nicht angefallen) dann Netto ohne Mehrwertsteuer erstattet.

Habe ich das dann richtig verstanden, dass G der Versicherung dann mitteilt, dass er den Nettobetrag lieber ausgezahlt bekommen möchte, anstatt den Schaden in einer Werkstatt richten zu lassen? Das wäre für G die beste Lösung.

V hätte dann immer noch die Möglichkeit, den Schaden seiner
Versicherung zurückzuerstatten und seinen Vertrag damit
schadlos zu stellen.

Und auch für V wäre es eine faire Sache denke ich, da er ja fairerweise den Schaden gemeldet hat, und dann in seiner Versicherung nicht hochgestuft wird.

Viele Grüße

Nicola

Hallo,

Habe ich das dann richtig verstanden, dass G der Versicherung
dann mitteilt, dass er den Nettobetrag lieber ausgezahlt
bekommen möchte, anstatt den Schaden in einer Werkstatt
richten zu lassen? Das wäre für G die beste Lösung.

Ja, G muss den Schaden nachweisen und könnte per Kostenvoranschlag „fiktiv“ abrechnen. Nachweis ist i.d.R. durch ein Foto möglich. Am besten mit der Schadenabteilung absprechen.

Und auch für V wäre es eine faire Sache denke ich, da er ja
fairerweise den Schaden gemeldet hat, und dann in seiner
Versicherung nicht hochgestuft wird.

Korrekt. Für das Rückbezahlen hat er ein halbes Jahr Zeit (wenn ich mich hier richtig erinnere),
viele Grüße
Andreas

danke schön :smile:
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